Hallo, bei einem Ein- bzw. Austritt während des Monats und gleichzeitiger Kurzarbeit, muss für die Berechnung des Soll- und Ist-Entgelts eine Aufstockung auf den vollen Monat stattfinden. Diese Aufstockung wird als "Entgeltausfall Ein-/Austritt Z" dargestellt. Diese Aufstockung muss erfolgen, da die Tabelle zur Berechnung von Kurzarbeitergeld (Kug) von der Bundesagentur für Arbeit nur Monatswerte vorgibt. Die Tabelle wird für die Entnahme der pauschalierten monatlichen Nettoentgelte und somit zur Ermittlung der Höhe des Kurzarbeitergeldes zwingend benötigt. Lohn und Gehalt berücksichtigt bei der Berechnung die Werte aus der genannten Tabelle. Viele Grüße aus Nürnberg Darlene Pfahler Personalwirtschaft DATEV eG
... Mehr anzeigen