Hallo liebe Community, ich habe schon viel hier gelesen, aber leider noch keine Antwort zu meiner Frage gefunden. Folgender Sachverhalt: Arbeitgeber ist seit 1.4.2020 in Kurzarbeit. Der Arbeitnehmer ist vom 11.03. bis zum 03.04. krank geschrieben und ab dem 06.04. dann für 50 % in KUG mit 4 Std. täglich. Im Kalender habe ich folgende Buchungen gemacht: 11.03.-31.03. K 1.-3.4. VK mit 4 Std 06.04.-09.04. KU 4,0 Std. 10.+13.04. FK mit 4,0 Std. 14.-30.04. KU mit 4,0 Std. Der Arbeitgeber zahlt U1 und somit können wir uns die 12 Std. AAG zurückholen, was nicht über DATEV erstellt wird?! Wir haben aktuell die Version 11.15 Und ich weiß das WK und K pro Tag eingegeben werden können und auch mit Erstattung funktionieren. Und habe ich es richtig verstanden, dass wir uns die 12 Std Krankengeld KUG manuell über sv-net von der Krankenkasse wiederholen müssen? Sind die Werte auf der Anlage zum KUG-Antrag mit Krankengeld auch die Werte, die wir bei sv-net eingeben müssen? Vielen Dank für eure Hilfe.
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