Habe die KI nur im Nachhinein dazu befragt, dort steht ja auch "kann". Wollte nur wissen, ob bei anderen eventuell das selbe Problem bei einer DRV-Prüfung schon mal aufgekommen ist. Bei der nächsten DRV Prüfung werde ich es darauf ankommen lassen und dagegen vorgehen! Notfalls mit einem RA. Die DRV Prüferin hat sich auf folgendes berufen: "Bei der Berechnung des Durchschnittslohns für Krankheit und Urlaub müssen alle regelmäßigen Entgeltbestandteile berücksichtigt werden, die der Arbeitnehmer in den letzten drei vollen Kalendermonaten vor dem maßgebenden Ereignis erhalten hat 1 2 . Dazu gehören: Grundgehalt: Das reguläre monatliche Gehalt. Zuschläge: Alle Zuschläge wie Nacht-, Schicht-, Sonn- und Feiertagszuschläge. Zulagen: Verpflegungszuschüsse, Erschwerniszulagen, Bereitschaftsdienstentgelte und Rufbereitschaftsdienstentgelte 1 . Überstundenvergütungen: Zahlungen für geleistete Überstunden 2 . Boni und Prämien: Regelmäßige Boni und Prämien, die in den letzten drei Monaten gezahlt wurden 2 . Diese Bestandteile werden addiert und durch die Anzahl der Arbeitstage in diesem Zeitraum geteilt, um den durchschnittlichen Tagesverdienst zu ermitteln 1 .
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