Hallo Herr Gross, ich empfehle Ihnen die AfA-Art 82, das Ergebnis beider AfA-Arten ist zwar das gleiche (lineare AfA nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG), hinter den AfA-Arten stecken aber noch weitere (fachliche) Prüfungen. So ist es beispielsweise bei der AfA-Art 82 nicht möglich, Sonderabschreibungsarten (Ausnahme "freie Sonderabschreibung") zu berücksichtigen. Viele Grüße Christian Wielgoß
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