Hallo Birgit, wenn der Lohn aufgrund des bezogenen Krankengeldes gekürzt wurde, wird der gekürzte Lohn als pfändbares Einkommen herangezogen. Wenn weitere Einkünfte für die Ermittlung des Pfändungsabzugs berücksichtigt werden sollen, können Sie diese in LODAS über eine separate Lohnart buchen. Mehr Informationen finden Sie im Dokument 1002723 - Pfändung: weitere Einkünfte für die Ermittlung des Pfändungsabzugs mit LODAS berücksichtigen. Freundliche Grüße Monique Schauer Personalwirtschaft DATEV eG
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