ergänzend dazu --- es steht wie folgt im Vordruck: Name und Anschrift der Anteilseigner (Zeilen 22-27) Die Zeilen 22 bis 27 sind auszufüllen von Körperschaften i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 KStG (Kapitalgesellschaften und Genossenschaften) woraus ich auch schließen würde, dass die Angaben bei § 2 KStG nicht zu machen sind
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