Hallo Frau Werny, schlüsseln Sie sich doch mal die Auswertung 86 auf Rückübertragung in die Kanzlei und exportieren Sie diese dann als ASCII-Datei aus dem Programm "Auswertungen". Mit dieser Datei sollte Ihr Mandant weiter arbeiten können - so haben wir das lange Jahre zumindest erfolgreich bei diversen "Selbstbuchern" am Laufen gehabt. Die von Ihnen geschlüsselte Auswertung 85 lässt sich ja "nur" direkt in KAREWE einlesen. Von dort könnten Sie dann wieder einen Postversand-Export anstossen, wobei ich nicht weiss, ob das mit den Änderungen durch die GoBD noch so geht / gehen darf. Ich würde es zuerst mal mit der genannten Auswertung 86 probieren - vielleicht haben Sie ja dann schon die Lösung zur Hand. Gutes Gelingen R. Hein
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