Wenn ich die Tabellen zur Berechnung des Kugs der Arbeitsagentur heranziehe, kann man schnell erkennen, dass Sie im Leistungssatz 1 (67%) in der Abrechnung berechnet wurden. Bei einem Soll-Brutto von 4.500,- Euro und einem Ist-Brutto von 2.215,34 Euro haben Sie aber einen Entgeltausfall von mind. 50% erreicht und müssten einen höheren Leistungssatz haben. Hindernis beim Entgeltausfall ist der 'Sachbezug Kost', der auch laufender Arbeitslohn ist. Er wird zwar entsprechend der Kug-Stunden gekürzt, findet aber wahrscheinlich keine Anrechnung beim Brutto-Soll-Entgelt. Sonst wäre Brutto Soll von 4500,- + 104,- Sachbezug Kost = 4604,-Euro Brutto-Ist von 2.215,34 + 51,20 Sachbezug Kost = 2.266,54 Euro (= Ausfall von 50,77%) [Unabhängig davon, ob meine Theorie hier stimmt, komme ich trotzdem nicht auf die Höhe des angegebenen Kurzarbeitergelds; auch hier vermute ich, dass irgendetwas im Brutto-Soll oder -Ist falsch berücksichtigt wird oder unberücksichtigt bleibt.] Meine Angaben sind natürlich ohne Gewähr 🙂 Ihnen viel Erfolg! LG Anne Koch
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