Dem würde ich widersprechen. Buchführungspflichtig ist ja die GmbH als solche. Und auch diese muss ja unter ihrer Steuernummer die USt melden, etc. Ich habe dazu auch mit dem Finanzamt gesprochen. Abgesehen davon, dass denen egal zu sein scheint, was in der E-Bilanz der atypisch stillen Gesellschaft steht (sei halt vorgeschrieben, aber würden sie für rein gar nichts verwenden), möchte ich es dennoch richtig machen. Die Finanzbeamtin sagte mir, ich solle einfach die Buchhaltung der GmbH kopieren, die gewinnwirksame Buchung der stillen Beteiligung entfernen und dann senden. Bleibt aber das Problem mit dem Stammkapital. Soll ich das einfach auf "Variables Kapital" buchen?
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