Hallo in die Runde, wir sind auch gerade dabei, unsere Mandanten anzusprechen, ob diese denn nicht Interesse an AN-Online haben. Wir gehen dabei überhaupt nicht auf eine Preisersparnis bei der Erstellung der Abrechnungen ein. Wir versuchen dies mit Einsparpotentialen in der Arbeitszeit zu begründen: Es erfolgt keine Verteilung der Abrechnungen mehr. Die Mitarbeiter haben diese im Online-Zugang. Wir haben bei vielen Mandanten es so eingerichtet, dass Abrechnungen nur erstellt werden, wenn sich auch Änderungen ergeben. Es gibt immer mal wieder die Fälle, dass dennoch eine Abrechnung benötigt wird. In diesem Fall druckt der Mandant (oder wir) die Abrechnung über Unternehmen Online aus. Dies ist bei Nutzung von AN-Online nicht mehr notwendig, da dann den Mitarbeitern in jedem Monat (auch ohne Änderung) eine Abrechnung bereitgestellt wird. Es gibt immer wieder Mitarbeiter, die jetzt ankommen, weil sie die Einkommensteuer-Erklärung für 2015 (oder 2014) machen wollen und die Lohnsteuerbescheinigung benötigen. Diese wurde (nach Aussage der Mitarbeiter) diesen natürlich nie ausgehändigt oder -bei "ehrlicheren" Mitarbeitern- mal wieder verlegt. Es wird also eine Kopie der Lohnsteuerbescheinigung benötigt, die entweder der Mandant oder wir erstellen müssen. Auch hier kann man sich entsprechende Arbeitszeiten einsparen. Hier müssen die Mandanten eben entscheiden, ob dies für sie ausreichend ist, um auf AN-Online umzustellen. Für uns ist dies nicht so entscheidend, da wir bei dem größten Anteil unserer Mandate ohnehin einen Mandantendirektversand eingerichtet haben, so dass wir keine bzw. nur sehr wenig Zeitersparnis für den Druck und Versand der Abrechnungen haben. Letztlich ist es für uns nur eine Möglichkeit, die wir unseren Mandanten anbieten, um selbst etwas Zeit zu sparen und ggf. frühzeitig auf eine moderne Art der Übersendung der Lohnabrechnungen umzustellen. Viele Grüße Uwe Lutz
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