Hallo, mal bei Haufe oder Rehm schauen. Ich bin jetzt kein Steuerberater oder Experte, aber m.E. wäre es sinnvoller, wenn ggf. der AG den Parkplatz anmietet und dem MA überlässt. Stichwort: betriebliches Interesse, Betriebsausgabe. Ich habe auch einen Fall, in dem wir einer Kollegin, die einen "ungünstigen" Fahrtweg hat und von daher mit dem privaten Kfz kommt, eine Jahres-Dauerparkberechtigung zahlen (gibt es hier, weil es mittlerweile keinen kostenlosen Parkraum mehr gibt - die Stadt braucht Geld 😃). Dabei wird die Rechnung auf den Betrieb ausgestellt. Ich weiss nicht, ob das bei der letzten SV-Prüfung mit geprüft wurde, zumindest wurde es nicht beanstandet. https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/parkplatz_idesk_PI42323_HI2680791.html Sie arbeiten in einer Kanzlei? Dann vielleicht mal mit dem Chef besprechen; wenn nicht, mit dem Berater. Gruß, vw
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