@Neu_hier schrieb: In der alten Version (digitale Personalakte) konnte die Personalakte über den Mitarbeiter geöffnet werden- mit dem Ergebnis, dass auch nur die, diesem Ma zugeordneten Dokumente angezeigt werden. Das war gut, es konnten alle MA-relevanten Dokumente weitergescrollt werden. In der neuen Welt werden alle Dokumente aller MA angezeigt (bzw. auch nur der nicht zugeordnete Posteingang) wenn man die Personalakte aus einem MA heraus öffnet. Sie haben recht, das Verhalten hat sich an dieser Stelle geändert. Wir gehen die komplette Kanzleianwendung für Personalakte an und modernisieren diese ebenfalls. Dabei achten wir auf durchgängige Prozesse und Workflows. Ich nehme das Thema mit in die Entwicklungsabteilung und bespreche es dort. Da geht (leider) noch mehr... Das Dokument hat in DUO Personalakte eine "Bezeichnung", die z.B. der sprechende Name des pdf ist. In LuG hat dieses Dokument aber gar keine Bezeichnung und ist daher überhaupt nicht nicht zu identifizieren bzw. in irgendeiner Weise mit dem DUO-Dokument in Einklag zu bringen. Vollkommen sinnlos, dass sich das Mandant Gedanken über eine sinnige Bezeichnung macht (sehen wir ja gar nicht). Wenn allerdings die Kanzlei diese "Bezeichnung" in LuG erfasst, steht diese auch in DUO... Warum? Ihr Mandant kann einen Zuordnungsvorschlag erstellen, dabei kann auch eine Bezeichnung für das Dokument angegeben werden. Bei der Zuordnung sehen Sie sowohl den Dateinamen als auch die Bezeichnung. In den zugeordneten Dokumenten gibt es eine Spalte für die Bezeichnung. Sollte diese ausgeblendet sein, können Sie die Spalte über einen rechtsklick auf die Spalten --> Einstellungen Liste hinzufügen. Wenn die Spalte vorhanden ist, kann diese z.B. auch über die Schnellsuche durchsucht werden.
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