Alle bisherigen Beiträge lesen sich so, als hätte hier niemand einen klaren Beratungsfahrplan, da es rechtlich offenbar einfach nicht klar festgelegt ist, was man denn nun braucht oder nicht. Ich würde es mal vorsichtig so zusammenfassen: - Wenn man bei einer BP alle angeforderten Belege vorlegen kann, ist alles in Ordnung. Egal, ob ich jetzt eine Mailarchivierung habe oder nur DUO. - Der Prüfer interessiert sich nicht für die Art meiner Archivierung, sondern lediglich dafür, dass ich alle Belege, die ihn interessieren, zeitnah zeigen kann und zwar im Original, also nicht den Ausdruck einer Zugferd/PDF-Rechnung. - DUO allein kann reichen, aber nur wenn man die "Sonderrechte" nicht mit der Gießkanne verteilt, ggf. sogar darüber nachdenken, ob überhaupt jeder Kanzleimitarbeiter diese benötigt - Eine Mailarchivierung ist daher ergänzend zu DUO immer anzuraten, aber bei sachgemäßer Handhabung von DUO zumindest für Fibu-Unterlagen nicht notwendig. Wenn man aber bedenkt, dass z.B. auch sog. Handels- und Geschäftsbriefe aufbewahrt werden müssen, die ja auch oft per Mail ausgetauscht werden, sollte auch über den Fibu-Tellerrand hinweggeschaut werden.
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