Hallo, bei der Abrechnung von Sachbezügen ist der gesamte Wert des Sachbezugs bei der Lohnsteuerberechnung zu berücksichtigen, wenn der Betrag von monatlich 44,00€ überschritten wird. Für die Feststellung, ob die 44,00€ Freigrenze überschritten ist, werden die in einem Kalendermonat unentgeltlich und verbilligt gewährten Sachbezüge zusammengerechnet. Erhält der Arbeitnehmer also einen Sachbezug, dessen Wert unter der monatlichen Freigrenze liegt, wird der Bezug steuer- und sv-frei mit der Lohnart 2480 Sachbezug, st/sv-frei abgerechnet. Ein Sachbezug über der Freigrenze von 44,00€ rechnen Sie mit der Lohnart 2507 sonstiger Sachbezug ab. Eine Anleitung hierfür finden Sie im Dokument 1006618 - Sachbezug und geldwerten Vorteil abrechnen - Lohn und Gehalt. Grundsätzlich sollten Hinweismeldungen nicht ignoriert werden, da Sie Ihnen zu einem bereits abgerechneten Bezug eine Hilfestellung bieten. Die Lohnabrechnung kann so ggf. von Ihnen noch einmal überprüft werden.
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