Hallo zusammen, @gnoll: Vielen Dank für Ihren Vorschlag. Aber👆: Ich würde davon abraten diesen Vorschlag umzusetzen⛔. Aus meiner Sicht besteht hierfür keine Notwendigkeit. Die Buchhaltung wird künstlich aufgebläht. Die Entscheidung und auch die Verantwortung liegt aber letztendlich bei jedem selbst 🙂. Ihr Vorschlag erzielt in der Offenlegung das Ergebnis, weil Sie dadurch künstlich einen rechnerischen Nullwert erzeugen (siehe Kapitel 3 im Dokument Neuer Jahresabschluss: Ausweis von Nullwerten („0,00“ oder „-,--“) (Dok.-Nr. 1005911).) @igorstranz1: Wir sind der Überzeugung, dass dieser Ausweis innerhalb der Offenlegung gesetzeskonform 📖 👍 und korrekt ✔️ ist. Die Daten werden elektronisch an den Bundesanzeiger über das XBRL-Format gesendet. Dabei sind Werte zu übertragen. Der neue Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken kann zwischen Nullwerten (Buchung, aber saldiert 0,00) und NIL-Werten (keine Buchung, kein Wert) unterscheiden. Bei der Übermittlung an den Bundesanzeiger werden Werte ohne Formatierungsinformation übermittelt. Wenn kein (Vorjahres-) Wert vorhanden ist, wird auch kein Wert übermittelt. Vielleicht hilft Ihnen die Erläuterung in den vorherigen Sätzen in den Gesprächen mit Ihren Mandanten🙂. Sollten Sie zu diesem Thema eine Rückmeldung seitens des Bundesanzeigers erhalten❔, melden Sie sich bitte bei uns. Mir ist bisher keinerlei Beanstandung/Rückmeldung seitens des Bundesanzeigers zu diesem Thema bekannt. Freundliche Grüße Freundliche Grüße Lukas Rudolph Service Jahresabschluss & Anlag
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