Hallo zusammen,
ich rechne eine geringfügig Beschäftigte ab, die in diesem Jahr zuletzt im Mai gearbeitet hat. Sie hat auf die RV- Pflicht verzichtet, es erfolgte eine Unterbrechnungsmeldung mit Grund 34.
Jetzt hat die Aushilfe im Oktober wieder gearbeitet. Muss sie einen neuen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht unterschreiben oder ist der erste Befeiungsantrag noch gültig?
Vielen Dank im Voraus.