Hallo zusammen,
ist eine "Mitteilungen über Umsatzsteuer und Bescheid über Zinsen" ergangen, stehen die elektronischen Bescheiddaten als "Umsatzsteuerbescheid" zur Verfügung. Grundsätzlich ist die Mitteilung aber ja kein Bescheid - dennoch ist ein Rechtsbehelf zu finden - dieser aber nur hinsichtlich der Zinsen?
Wie wird die Erfassung des Posteingangs bei Ihnen vorgenommen, wenn der "Bescheid" bei Ihnen per Post eingeht und sich mit dem elektronischen Datensatz verknüpfen soll?
Beste Grüße
Christian Indorf