Hallo zusammen,
es soll Mandanten geben, die Ihr Geschäft aufgeben und aus diesem Grund DUO kündigen möchten..Diese Mandanten möchten natürlich keine Kosten durch die Speicherung oder Nutzung von DUO entstehen lassen.
Wie kommt jedoch der Steuerberater seiner Aufbewahrungspflicht nach, ohne Kosten für den Mandanten entstehen zu lassen?
Vielen Dank für eure Rückmeldung.
Mfg
L.Dürr
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