Ich evaluiere derzeit die elektronische Vollmachtsdatenbank.
Es funktioniert der Abruf der VaSt, was sicherlich einen gewissen Nutzen zumindest für Präzision der Steuerberechnung bringt.
Größere Probleme habe ich mit der Zustellvollmacht. Mir werden Zustellvollmachten erteilt, natürlich mit dem Ziel, dass der Mandant nicht mehr Erstempfänger der Finanzamtskorrespondenz ist. Hierfür wäre die Kombination aus el. VDB und Steueridentifikationsnummer hervorragend geeignet, da jedes FA in Dtl so den Zustellbevollmächtigten erkennen kann.
Die el VDB arbeitet aber mit einer künstlichen Beschränkung: Die Vollmacht gilt nur im Umfang der im Beiblatt aufgeführten Steuernummern.
Somit erhält der Mandant von einem bisher nicht in Erscheinung getretenen FA die Post wiederum direkt.
Auch hatte ich schon den Fall, dass nach Eintragung in die el VDB und Einreichung einer Erklärung mit einer Steuernummer, hierfür eine neue Steuernummer vergeben wurde und die Post wieder direkt an den Mandanten ging (ein geschickter Weg, die Zustellvollmacht auszuhebeln).
Meine, wenig elegante, Lösungsidee hierzu ist,
Wie handhaben andere Kanzleien dies?
Gelöst! Gehe zu Lösung.