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Alexander_Herrmann
Meister
Offline Online
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Liebe DATEV,

 

mit der 18.0 soll bei der Rechnungsschreibung in den Eigenorganisationsprogrammen der DATEV endlich auch das Einfügen eines Kanzleilogos im visuellen Teil der ZUGFeRD-Rechnung möglich sein.

 

In dem neune Hilfecenter-Dokument Nr. 1040066 für EO-Comfort bzw. 1029544 für EO-Classic sind Details dazu genannt: Gültige Formate sind PNG, JPEG, JPG und BMP. Das sind alles Rastergrafik-Formate! Es wird tatsächlich kein einziges Vektorformat unterstützt?!

 

 

Screenshot Formate Logo.png

 

Das hat folgende Auswirkungen:

  • Die Qualität des Logos ist schlechter - insbesondere beim Zoomen werden die "Treppchen" an den Kanten sichtbar.
  • Die Dateigröße der Rechnung wird unnötig erhöht, denn eine Rastergrafik ist immer größer als eine entsprechende Vektorgrafik

Unser bislang messerscharfes Rechnungslayout sieht künftig aus wie von jemandem, der seine Technik nicht beherrscht und nicht in der Lage ist, ein sauberes PDF zu erstellen. 

 

Ich kann es kaum fassen - bei einer brandneuen Funktion werden Standards ignoriert, die seit Jahren etabliert sind. Das ist beschämend.

 

Normalerweise halte ich mich mit emotionalen Kommentaren hier in der DATEV-Community zurück - aber das das hier regt mich maßlos auf.

RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
Mitglied im DATEV Vertreterrat
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