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Kleiner Vorspann:

 

In "Aktuelles" wird seit dem 18.12.2023 auf die Notwendigkeit der Unternehmensnummer auch bei der BG SVLFG (Land/Forstwirtschaft/Gartenbau) hingewiesen und zwar ab 2024.

 

Weitere Hinweise gibt es im Hilfe Dokument DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1028631 , auch dort steht "ab 2024" und eine Umgehung, wenn die Unternehmensnummer nicht vorhanden ist.

 

Der Fall:

 

Abrechnung 12/2023 vor dem 18.12.2023, danach die Unternehmernummer in allen entsprechenden Feldern erfasst (Programmversion vor dem 29.12.2023).

 

Jetzt, bei Abrechnung 01/2024 mit Version 13.01 (einschließlich aller bis zum 12.01.2024 erschienenen Hotfixes), wird folgender Fehler im Verarbeitungsprotokoll geworfen:

 

Fehler #LN21905
Für die Mitgliedschaft zur Unfallversicherung mit der Nummer 1 muss im Meldejahr 2023 mit
Unternehmensnummer gemeldet werden.
Für die Personalnummer XXXXX fehlt diese Angabe in den Abrechnungswerten.
» Überprüfen Sie die Abrechnungswerte und berechnen Sie ggf. den betroffenen Zeitraum
nach.

 

 

Wie gesagt, die Unternehmensnummer ist sowohl beim Mandanten als auch bei den Mitarbeitern erfasst.

 

Was gilt denn nun, 2023 oder 2024?

 

Oder muss der im HilfeDokument unter 3 (keine Unternehmensnummer) genannte Woraround auch bei vorhandener Unternehmensnummer durchgeführt werden?

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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