abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Wer hat bei diesem Thema „Ich auch“ angegeben

mariusb93
Beginner
Offline Online
35760 Mal angesehen

Schönen guten Abend,

unsere Kanzlei hat ein neues Mandat übernommen und soll die Umsätze der Vermietung, welche über Booking.com abgewickelt wird, buchen. Nun stellt sich mir die Frage, wie die Provisionen seitens Booking.com und wie die ausgezahlten Umsätze von Booking.com erfasst werden müssen. Auf den Belegen von Booking.com wird der Hinweis gegeben, dass die MwSt durch Reverse Charge verrechnet ist.

Ein erster Schritt war die Erfassung der Provisionen auf dem SKR 03 Konto: 3113: Sonst. Leistung EU 7% Vorsteuer/7% USt.

Der Umsatz könnte nun über SKR 03 Konto: 8336 gebucht werden, wobei dies aber nicht steuerbare sonst. Leistungen gemäß §18b UStG wären.

Wäre die so getroffene Kontenauswahl korrekt ?

Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand helfen kann.

Viele Grüße,

Marius Böttger

Wer hat bei diesem Thema „Ich auch“ angegeben