Wie schön, dass es die Funktion der elektronischen Lastschrifterteilung nun gibt.
Schade ist jedoch, dass mal wieder bei LODAS und LuG unterschiedliche Texte beim Thema "Rechtliche Legitimation" hinterlegt worden sind.
Im Hilfe Dokument https://apps.datev.de/help-center/documents/1026226 muss ich also als LODAS Anwender mal so clever sein, und schauen, ob bei LuG mehr Text steht. Tut es auch. Was es jetzt genau bedeutet, weiß ich davon leider immer noch nicht genau. 😁 Verfügungsberechtigung wird also benötigt...
Es ist also nicht ausreichend, dass der Mandant mir sein (schriftliches ok) gibt? Es muss etwas bei der Bank hinterlegt werden?
Freue mich über Meinungen und Hilfe 😀