Guten Morgen Zusammen,
über die Buchhaltung ist zufällig aufgefallen, dass ein Mandant einer Mitarbeiterin einen Gutschein gekauft hat.
Hierbei handelt es sich um einen sogenannten Wunschgutschein. Dieser hat er bei einem Supermarkt gekauft, nicht über das Unternehmensportal der Website (falls das was zur Sache tut).
Der Betrag des Gutscheins sind 50 Euro.
Hat jemand von euch schon Erfahrungen damit?
Wie ist das mit der LSt- und SV-Freiheit?
Viele Grüße
Lena