Hat schon jemand Erfahrung mit der Übermittlung der Fibu - DAten im Rahmen der SV Prüfung.
Da ich im Februar eine Sonderprüfung hatte war ich gerade im Programm und habe bemerkt dass jetzt Fibu Daten mit übermittelt werden können.
Saldenliste ist obligatorisch, daneben sind noch jede Menge Konten vormarkiert - grau hinterlegt- nicht änderbar die lt. Datev Text den Mindestanforderungen der DRV genügen.
Unter anderm Privatkonten, Reinigung betrieblch, Kfz Konten, Buchhaltung und Jahresabschluss, sowie die konten die ich vrerstanden hätte :
Lohne, Fremdleistungen, und den Bereich Werbung, Repräsentation.
Kennt jemand die gesetzliche Grundlage auf deren Basis die DRV Privtkonten anfordern darf/kann. Steuergeheimnis ? Datenschutz ?
Ich habe mich jetzt gegen die Fibu -Daten entschieden und lasse die Prüferin antworten.
In der Vergangenheit habe ich die Saldenliste der Prüfung via pdf zur Verfügung gestellt und so es einzelne Konten gab diese auf Anforderung gedruckt bzw. als pdf zur Verfügung gestellt.
Handelt es sich bei der neuen Möglichkeit um vorauseilenden Gehorsam der Datev ?
Vielen Dank für Ihr Feedback.