Hallo zusammen,
wir prüfen in unserem Unternehmen gerade die Möglichkeiten elektronische
Rechnungen zu buchen.Wir bekommen im Moment schon viele Rechnungen per Mail als PDF.
Diese drucken wir dann aus, Stemepln diese und zur Bearbeitung
füllen wir den Kontierungsstempel aus (Wareneingangsdatum, sachlich geprüft, gebucht am, usw.)
Nun zu meiner Frage:
Unter welchen rechtlichen/gesetzl. Voraussetzungen können wir uns
das stempeln, Stempel ausfüllen und ausdrucken sparen?
Muß so ein Kontierungsstempel überhaupt sein (nach GOB), oder kann
man auf den Kontierungsstempel verzichten, wenn der Beleg (die Rechnung) in
Datev mit dem Buchungssatz verknüßft wird, z. B: über die Dokumentenablage?
Ich freue mich schon auf viele Antworten
Schöne Grüße
M. Albrecht
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