Hallo Liebe Community,
für das WJ 2020 erfüllt ein Mandant die Voraussetzungen für die erhöhte Sonderafa nach 7c EStG. Allerdings bin ich bezüglich der praktischen Anwendung von 7c EStG gerade etwas verwirrt:
1. Lt. Anmerkungen zu 7c EStG steht diese Regelung unter Zustimmungsvorbehalt der EU-Kommission. Nach meinen bisherigen Recherchen steht die Zustimmung allerdings (Stand: heute) noch aus. Hat dies zur Folge, dass 7c EStG insgesamt derzeit noch nicht anwendbar ist (Entgegen § 52 Abs. 15b EStG)?
2. Sofern 7c EStG überhaupt (schon) anwendbar ist: Wie soll die DÜ nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz praktisch umgesetzt werden? Gibt es dazu ein Formblatt? Wird aus einem Programmbestandteil der Datev übermittelt? Ich finde zu diesem Thema leider keinerlei Hinweise von der Datev.
Ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand etwas auf die Sprünge helfen könnte.
Liebe Grüße
D.Deckert