Hallo liebe Mitglieder,
in 2015 hat bei unserer Mandantin eine SV- Betriebsprüfung stattgefunden (Zeitraum 2011-2014. Die durchgeführte Prüfung ergab keine Feststellungen).
In 2017-2018 hat eine Lohnsteueraußenprüfung (Amtsprüfung) stattgefunden (Zeitraum 2013-2016).
Es wurden 2.000,00€ Lohnzahlung durch Dritte (an AN) für das Jahr 2013 festgestellt. Die Lohnsteuerbeträge lt. Nachforderungsbescheid vom 05.09.2018 betrugen 677,84€. Der Betrag ist bereits in 10-2018 überwiesen worden.
Frage:
- Was für Verjährungsfrist kommt in Frage bei der Auswertung der SV-Beträge, 4 Jahre oder 30 Jahre?
- Da, die LST-Prüfung (Amtsprüfung) mit ständiger Unterbrechung durchgeführt wurde, was für einen Zeitraum wird hier als Unterbrechung der Verjährungsfrist berücksichtigt?
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!