abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Wer hat bei diesem Thema „Ich auch“ angegeben

abuchheister
Beginner
Offline Online
371 Mal angesehen

Hallo liebe Mitglieder,

in 2015 hat bei unserer Mandantin eine SV- Betriebsprüfung stattgefunden (Zeitraum 2011-2014. Die durchgeführte Prüfung ergab keine Feststellungen).

In 2017-2018 hat eine Lohnsteueraußenprüfung (Amtsprüfung) stattgefunden (Zeitraum 2013-2016).

Es wurden 2.000,00€ Lohnzahlung durch Dritte (an AN) für das Jahr 2013 festgestellt. Die Lohnsteuerbeträge lt. Nachforderungsbescheid vom 05.09.2018 betrugen 677,84€. Der Betrag ist bereits in 10-2018 überwiesen worden.

Frage:

- Was für Verjährungsfrist kommt in Frage bei der Auswertung der SV-Beträge, 4 Jahre oder 30 Jahre?

- Da, die LST-Prüfung (Amtsprüfung) mit ständiger Unterbrechung durchgeführt wurde, was für einen Zeitraum wird hier als Unterbrechung der Verjährungsfrist berücksichtigt?

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Wer hat bei diesem Thema „Ich auch“ angegeben