Guten Morgen,
habe gerade eine Nachfrage vom Finanzamt bekommen, ob der von mir elektronisch eingelegte Einspruch tatsächlich von der Kanzlei eingelegt wurde. Es sei kein Absender erkennbar.
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Kanzlei als Absender der elektronischen Daten ebenfalls übermittelt wird, also wie bei der Übermittlung einer Steuererklärung. Ist das nicht so??
Müssen hier noch irgendwo zusätzliche Angaben gemacht werden, um den Absender des Einspruchs zu identifizieren?