Hallo Datev,
ist geplant, zur Ermittlung der Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer eine Unterstützung anzubieten?
Im Steuerprogramm erfolgt hierzu jetzt zwar ein Hinweis:
Über die Funktion „E-Steuerdaten (VASt) abfragen“ wurden Kirchensteuerbeträge von der Finanzverwaltung übernommen. Prüfen Sie, ob in diesen Werten Beträge enthalten sind, die als Zuschlag auf die nach § 32d Abs. 1 EStG ermittelte Einkommensteuer gezahlt wurden und daher nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG nicht als Sonderausgaben berücksichtigungsfähig sind. Kürzen Sie in diesem Fall die übernommenen Beträge in den betroffenen Feldern Vorauszahlungen zur Kirchensteuer, weitere Kirchensteuerzahlungen bzw. erstattete Kirchensteuer.
Die Ermittlung ist aber gerade bei Zahlungen für verschiedene Veranlagungszeiträume und Änderungen bei der Günstigerprüfung mühsam.
Ich vermute, dass das Finanzamt hierzu eine Kennzeichnung der Kirchensteuerzahlungen vornimmt (ich kann mir sonst nicht vorstellen, wie sonst selbst Kleinbeträge im Rahmen der Veranlagung umqualifiziert wurden).
Bei der Abfrage des Steuerkontos müsste somit eine Unterteilung der Kirchensteuerbeträge möglich sein.
Vielen Dank und schöne Grüße
Willi Müller