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Wer hat bei diesem Thema „Ich auch“ angegeben

e_s_
Beginner
Offline Online
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Guten Morgen,

 

in unserer Kanzlei ist nun das erste Mal ein Einspruch nach RVG abzurechnen, also nach der "neuen Version", nicht mehr nach § 40 StBVV.

Hat da jemand schon Erfahrung damit? Besonders der in der Vorbemerkung 2.3 zum Teil 2 des VV RVG erwähnte Abzug bereitet "technische" Probleme, wie stelle ich das in der Rechnung dar?

Danke im Voraus für Tipps und Hinweise!

E. Schächtele

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