Liebe Community,
ich habe eine Frage zu dem Thema Mahlzeitengestellung in der Gastronomie.
Mein Mandant betreibt ein Restaurant, wo teilweise Mitarbeiter Essen zu sich nehmen und andere nicht.
Müssen alle Vollzeitkräft mit zwei Mahlzeiten zu je 3,40 € arbeitstäglich im Lohn angesetzt werden? Wie sieht es mit Teilzeitkräften aus? Müssten diese mit je einer Mahlzeit zum amtlichen Richtwert angesetzt werden?
Danke für Hilfe.