Liebe DATEV,
lieber @Florian_Preis
wir stellen uns gerade die Frage, ob DATEV Meine Steuern eigentlich revisionssicher ist? Das wäre ja eine der Voraussetzungen dafür, dass der Mandant die Originalbelege nach dem Digitalisieren und Hochladen vernichten dürfte, sofern eine originäre Aufbewahrungspflicht besteht.
Ich ging bislang nicht davon aus, dass DATEV Meine Steuern diese Anforderung erfüllt. Bei meinen Recherchen zu dieser Frage stolperte ich über den Artikel eines Berufskollegen auf dessen Webseite, der mich dann doch etwas stutzig machte:
Quelle: https://mhp-kanzlei.de/leistungen/digitalisierung-und-it-beratung/datev-meine-steuern/
Sollte dies zutreffen, wäre das natürlich ein echter (weiterer) Vorteil für den Mandanten und könnte von uns Beratern aktiv so beworben werden.
Daher würde ich mich um eine Klarstellung von offizieller Seite freuen.