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Wer hat bei diesem Thema „Ich auch“ angegeben

Bernd_Schwickert
Einsteiger
Offline Online
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Bekanntlich ist auf den 1.1.2022 die Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte zu erstellen. Diese gelten dann ab dem 1.1.2025. In Anbetracht des enormen Ermittlungsaufwandes zu den Grundlagen der Feststellungserklärung wäre es wünschenswert, wenn DATEV bereits jetzt Programme zur Erfassung der notwendigen Angaben zur Verfügung stellen könnte (oder im Laufe des Jahres). Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ca. 32 Millionen Objekte neu bewertet werden müssen (ohne LuF). Aus meiner Sicht wäre es hilfreich, wenn man aus den vorliegenden Steuererklärungen vorab die Objekte in ein Verzeichnis pro Mandant übernehmen könnte, um dann die weiteren Angaben kontinuierlich zu erfassen. Von dort aus sollten die erfassten Daten in die Feststellungserklärung einfließen.  

 

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