Ich habe folgende Frage zur kurzfristigen Beschäftigung:
Ein Vollzeitarbeitnehmer hat vom 01.01. bis 31.05. zusätzlich noch einen Minijob gehabt. Ab 01.07. will er nun bei einem dritten Arbeitgeber eine kurzfristige Beschäftigung (über 450€) aufnehmen. Ist dies möglich? Mir ist nicht ganz klar ob der Minijob bzgl. der 3 Monatsfrist noch angerechnet wird.
LG
Titel von dirk.jendritzki angepasst
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