Hallo,
wir nutzen Kredite buchen bei einem Mandanten und haben nun ein Darlehen, dass vorfällig zurückgezahlt wird.
Wie muss ich das im Kredit hinterlegen, ohne den Assistenten für Vorfälligkeitsentschädigungen zu benutzen? Gibt es dazu eine Anleitung in LEX-Inform? Ich habe leider nichts gefunden 😕
Danke und Gruß
Manuela Jachert
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Jachert,
ich habe Ihre Anfrage so verstanden, dass Sie mit der "vorfälligen Zurückzahlung" eine Sondertilgung des Darlehens meinen.
Wie Sie eine Sondertilgung in der Finanzanalyse erfassen können, finden Sie im LEXinform-Dokument 9218518 .
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Saule
Produktmanagement und Service
Wirtschaftsberatung
DATEV eG
Hallo Herr Saule,
da war sie wieder... die Sache mit dem Wald und den Bäumen. Ich habe immer gedacht, das geht an der Stelle nicht, weil das Darlehen ja komplett abgelöst wird.
Hat jetzt geklappt!
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!
guten Morgen,
gibt es diese Möglichkeit auch bei den Typ "Leasing".
Hallo Frau Peukert,
ja, wenn Sie die Sonderrate in der Leasingfinanzierung ansprechen, ist das ebenfalls möglich.
Wie Sie die Sonderrate in der Finanzanalyse erfassen können, finden Sie im LEXinform-Dokument
https://apps.datev.de/help-center/documents/9218357
Ich hoffe, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Lamm
Service Beratung
Wirtschaftsberatung
DATEV eG
Hallo,
wenn ich beim Leasing, wie von Ihnen beschrieben, eine Sonderrate eingebe, verändert sich die Zinsberechnung für die gesamte Berechnung (in den Vormonaten) und die Laufzeit ist auch nicht beendet.
Muss ich zusätzlich zur Sonderrate auch die Laufzeit der Raten enden lassen?
Sonst stimmt es mir doch nicht?
Hallo,
ist die Frage so gemeint, dass durch die nachträgliche Sonderrate die Leasingfinanzierung komplett abgelöst wird? Und ist es Absicht, die ursprüngliche Zinsberechnung wiederherzustellen?
Falls ja: die Laufzeit der Raten auf einen neuen Termin zu beenden, hilft hier nicht weiter: Bei "Effektivzinskonstanter" Zinsberechnung wirken sich nachträgliche Änderungen immer auf die gesamte Zinsberechnung (von Anfang an) aus, da sich der Gesamt-Effektivzinssatz ändert. Auch eine Anpassung des Laufzeitendes wird nicht zu dem ursprünglichen Effektivzinssatz führen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Lamm
Service und Lösungen Beratung
DATEV eG
Hallo,
ja mein Problem ist richtig verstanden.
Gibt es dann eine Lösung?
Für vorzeitig abgelöstes Mietleasing (Aktivierung beim Leasingnehmer).
Wie ist die Ablöserate zu erfassen?
Hallo Frau Peukert,
es gibt möglicherweise eine Lösung, die allerdings nicht für die Kommunikation in der Community geeignet ist, da einige Eckpunkte zu berücksichtigen sind. Daher bitte ich Sie, sich mit dem Service der Wirtschaftsberatung in Verbindung zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Lamm
Service und Lösungen Beratung
DATEV eG