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paypal in Datev einspielen

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letzte Antwort am 13.05.2019 15:57:51 von scoutladen
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bfit
Meister
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Hallo Herr Janusch,

ich hätte mal zwei Fragen zu der Lösung:

  1. kann der Mandant seine Paypal-Umsätze auch in UO sehen und ggf. kontrollieren?
  2. was mache ich in Rechnungswesen mit einem Einnahmen-Überschussrechner ohne OPOS, der in Bank online seine Rechnungen den Bankkontoumsätzen zuordnet?

Viele Grüße,

B. Fitschen

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björn
Experte
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Hallo Frau Fitschen,

wenn ich das richtig mitbekommen habe, funktioniert der Zugriff über Unternehmen Online leider nicht.

Gruß

B. Niggemann

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DATEV-Mitarbeiter
Florian_Janusch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 33 von 39
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Hallo Frau Fitschen,

es ist korrekt, dass mit einer Einführung des Zahlungsdatenservice für PayPal noch keine Anbindung an DUO relaisiert ist. Der neue Service steht Ihnen in den Rechungswesenprodukten der DATEV zur Verfügung.

Frage 2 ist für mich nicht ganz klar? Geht es hier um Bankkontoumsätze oder die PayPal Umsätze, welche über das Kassenbuch an Rechungswesen weitergeleitet werden?

Mit freundlichen Grüßen

Florian Janusch

Produktmanagement Zahlungsprozesse / E-Commerce

DATEV eG

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bfit
Meister
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Nachricht 34 von 39
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Hallo Herr Janusch,

es geht mir hier ganz konkret um folgenden Fall:

  • der Mandant ist EÜ-Rechner ohne OPOS
  • die Bankkontoumsätze werden von ihm jeweils in UO abgeholt und anschließend ordnet der Mandant die hochgeladenen bzw. aus Auftragswesen online bereitgestellten Rechnungen den Kontoumsätzen zu (Bank online).
  • in der Kanzlei werden dann die Bankkontoumsätze abgeholt und anhand der beigefügten Belegbilder gebucht.

Diesen Arbeitsablauf würde ich mir auch für die Paypal-Umsätze wünschen.

Bisher war der Arbeitsablauf in Paypal jedoch folgender:

  • Abholung der Paypal-Umsätze und Einspielung in UO (Kassenbuch) über E-Zahlungstransfer
  • der Mandant konnte hier seine Rechnungen nicht hinzufügen, da dies unter dem alten Kassenbuch (grüne Welt, aber vor 3.0) nicht möglich war.
  • somit haben wir in der Kanzlei die Paypal-Umsätze eingespielt und dann manuell den Paypal-Umsätzen die Belegbilder zugeordnet.
  • Die manuelle Zuordnung der Belegbilder ist absolut zeitintensiv! Zudem hat der Mandant keine Kontrollmöglichkeit wie in Bank online, ob er alle Belege hochgeladen hat. Somit verbringt man dann in der Kanzlei auch noch viel Zeit damit Rückfragezettel zu schreiben, nachzuhalten und abzuarbeiten. Dies ist total frustierend!

Umso glücklicher war ich vor rund einem Jahr als ich zum ersten Mal davon hörte, dass DATEV an einer Lösung arbeitet, die die Paypal-Umsätze wie ein Bankkonto behandelt. Zu dem Zeitpunkt wurde immer wieder gesagt, dann könnten die Paypal-Umsätze wie ein Bankkonto in UO eingelesen werden und die Belegbilder dort zusortiert werden.

Seit der neuen DATEV-Lösung ist die Situation für diesen Fall noch unbefriedigender:

  1. Der Mandant kann seine Paypal-Umsätze nicht einmal mehr in UO sehen, muss also dazu dann doch wieder zu Paypal wechseln, um dort zu prüfen, ob er nicht doch einen Beleg vergessen hat.
  2. Der Mandant kann immer noch keine Notiz zu den Paypal-Umsätzen machen, wenn z. B. mal etwas privates bezahlt wird.
  3. Der Mandant kann immer noch keine Belegbilder an die Umsätze anhängen. Somit haben wir in der Kanzlei wieder denselben hohen Zeitaufwand für die Paypal-Umsätze wie vorher.
  4. Was für mich besonders ärgerlich ist: DATEV hat offensichtlich im neuen Kassenbuch die Möglichkeit geschaffen, nachträglich Belegbilder den Buchungen zuzuordnen (habe ich noch nicht getestet). Dieses wäre genau dass, auf das ich gewartet habe. Dieses kann ich bzw. der Mandant jetzt aber lediglich noch ein paar Monate nutzen, da DATEV zum Ende des Jahres den E-Zahlungstransfer abgekündigt hat.

Ich kann nur feststellen, dass DATEV die EÜ-Rechner bei den Planungen mal wieder vollkommen vergessen hat. Ich bin nur froh, dass ich im Bereich Online-Shop Mandanten habe, die kein Massengeschäft betreiben. Sonst wäre ich dabei schon verrückt geworden.

Viele Grüße,

Birthe Fitschen

P.S.: Übrigens warte ich immer noch auf den Anruf aus dem Post von Frau Radicek vom 18.05.2018.

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DATEV-Mitarbeiter
Florian_Janusch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 35 von 39
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Guten Tag Frau Fitschen,

vielen Dank für das umfangreiche Feedback und Anmerkungen.

Ich werde mich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Janusch

Produktmanagement Zahlungsprozesse / E-Commerce

DATEV eG

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scoutladen
Aufsteiger
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Nachricht 36 von 39
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alle denen das Thema Paypal am Herzen liegt können nun hier abstimmen

https://www.jurtenland.de - Scoutladen GmbH & Co. KG - Versandhandel mit JTL - Jerasoft - Datev Unternehmen - Online
entenmann
Beginner
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Nachricht 37 von 39
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Sehr geehrter Herr Janusch,

wir haben inzwischen bei drei Mandanten den Abruf eines PayPal-Kontos über das Datev-RZ erfolgreich angelegt.

Leider vermissen wir in Kanzlei-Rewe die Möglichkeit, diese Kontoauszüge über den Menüpunkt  "Auswertungen / Finanzbuchhaltung / Bankkontoumsätze" anzuschauen.

Hier erscheinen nur die bisherigen "normalen" Bankkonten.

Mfg

D.Entenmann

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 38 von 39
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Hallo Hr. Entenmann,

für DATEV ist PayPal keine Bank, sondern ein Bezahldienst. In den Bankenauswertungen werden nur "echte" Banken mit BLZ verwaltet. Hierzu gibt es auch schon zahlreiche Hinweise/Anmerkungen.

Die PayPal-Auszüge können Sie sich wohl nur auf den FiBu-Kontenblatt mit Detailansicht anzeigen lassen. Leider wie so oft ein echter Rohrkrepierer.

Übrigens, sinnigerweise (typischerweise) hat DATEV die Anzeige der Dateilinfos nur im Menü "Kontoblatt/Arbeitskonto" vorgesehen und nicht in der Buchungserfassung. Übrigens auch nur als Bildschirmansicht, da heißt es immer schön suchen.

Gruß A. Martens

scoutladen
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 39 von 39
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Hier könnt ihr für Paypal und Unternehmen Online abstimmen:

https://www.jurtenland.de - Scoutladen GmbH & Co. KG - Versandhandel mit JTL - Jerasoft - Datev Unternehmen - Online
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letzte Antwort am 13.05.2019 15:57:51 von scoutladen
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