Hallo liebe Kollegen,
bekanntlich müssen eingehende digitale Rechnungen ja unverändert archiviert werden.
Frage: Könnte der Mandant auch diese Email-Rechnungen in der Belegablage im UNO aufbewahren.
Dann wäre das Problem erledigt, wenn ein neuer lokaler Rechner gekauft wird. Und noch eine Frage: Was versteckt sich eigentlich hinter dem Belegtyp E-Rechnungen? Soll ich das Upload Mail hierher schicken.
Ich versteh irgendwie den Sinn nicht.
Danke für Euer feedback!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
vielleicht beantworten die Informationen in diesen beiden Dokumenten Ihre Fragen: