Hallo,
wir legen doppelt gescannte Belege in UNO nur ab ohne dass diese gebucht werden. Sind solche Belege auf einer Archiv DVD von Rewe enthalten?
MFG
Doppelte Belege wären für mich zwar nicht relevant (einmal reicht ja), es gibt aber ja auch andere Daten, z.B. Verträge, die nicht unbedingt mit einer Buchung verknüpft sind. Warum sind für Sie gerade die "doppelten Belege" wichtig (Hintergrund der Frage)?
Bei anderen Daten ist die Frage auch für mich interessant, sind diese auf der Rewe-Archiv-DVD vorhanden?. Gerade bei der Mandatsbeendigung und bei Nutzung von DUO als digitaler Aufbewahrungsort, ggf. mit ersetzendem Scannen durchaus überlegenswert.
Wir löschen diese Belege nicht wegen den Vorschriften GOBD!
Das war mir nicht bewusst. Können Sie bitte genau sagen, wo das in den GOBD normiert ist?
Zumindest sagen die GOBD: "Ein und derselbe Geschäftsvorfall darf nicht mehrfach aufgezeichnet werden", RZ 41 BMF GZ IV A 4 - S 0316/19/10003 :001 / DOK 2019/0962810
Gilt das ggf. auch für das einzelne Dokument oder gibt es da eine Sonderregelung?
Beim Seminar "Verfahrensdokumentation" wurde dies genannt.
Wenn das laut Seminar stimmen sollte und die Daten dann nicht auf der Rewe-DVD sind, pass die Sache irgendwie nicht richtig zusammen? Allerdings dient die (laut DATEV) DVD auch nur temporären Einsätzen wie der BP, der Datenbestand unter DUO muss danach ja trotzdem vorgehalten werden.
Allerdings kostet die Datenvorhaltung nach Mandatsende einmalig 350 € wenn kein Berater die Daten übernimmt. Werden diese an die Mandanten von Ihnen weiterberechnet?