Hallo zusammen,
Folgende Situation:
Wir haben zum 01.01.2024 das Mandant abgegeben, nun kommt es zurück zu uns. Den Mandantenübertrag habe ich entsprechend angestoßen, wurde auch schon freigegeben und von der DATEV bestätigt. Ein einspielen auf unsere bisherige Mandantennummer - die wir bis 31.12.2023 genutzt haben - ist ja nicht direkt möglich, da schon Daten vorhanden sind. Habe der DATEV dann eine freie Nummer mitgeteilt und diese bisher als leistungsspezifsichen Fall angelegt, also keine zentrale Mandantennummer vergeben.
Die für 2024 vom Vorberater gebuchten Daten habe ich als Sicherung in unserem alten Mandanten eingespielt.
Das Problem:
DUO läuft ja jetzt auf dem neuem Mandanten, d.h. darüber würde der Mandant auch die Belege hochladen.
Meine Frage:
Gibt es eine galante Möglichkeit, dass man den neuen DUO-Bestand auf die alte Mandantennummer wieder umsetzt? Oder ist dies nur zeitaufwendig und manuell möglich?
Vielen Dank im Voraus & viele Grüße,
Peter
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Dann hast Du doch aber keine 2 DUO Bestände und die Überschrift wäre damit irreführend?
Ja gut, grundsätzlich ist das irreführend, da keine zwei aktiven DUO-Bestände vorliegen.
Dann formuliere ich die Frage um: Kann ich den DUO-Bestand von Mandant 66666 (Nummer nach Mandantenübertrag) auf Mandant 55555 (Nummer bis 31.12.2023 bei uns) umlegen?
@PeterSelter schrieb:
Kann ich den DUO-Bestand von Mandant 66666 (Nummer nach Mandantenübertrag) auf Mandant 55555 (Nummer bis 31.12.2023 bei uns) umlegen?
Ja, geht. Vorher im RZ schauen, ob da noch Daten liegen oder ob die auch 1:1 inkl. "Löschen nach Übertrag" an den neuen Berater abgegeben wurden.
@PeterSelter schrieb:
Ein einspielen auf unsere bisherige Mandantennummer - die wir bis 31.12.2023 genutzt haben - ist ja nicht direkt möglich, da schon Daten vorhanden sind.
Wo sind Daten vorhanden? Im RZ? Weil der Haken nicht gesetzt wurde? Wenn ja, hast Du Recht. Wenn nein kann man die Mandantennummer wieder verwenden. Was lokal im DATEV an Daten vorhanden ist, weiß DATEV im LC ja nicht. Das spielt beim Übertrag erstmal keinerlei Rolle. Da kann man machen, was man will.
Lt. RZ-Übersicht sind da noch die WJ 2006 bis 31.12.2023 vorhanden. Die würde ich dann also löschen und wie übertrage ich dann das "neue" DUO auf das alte?
Hier ist wieder Ihr freundlicher Hilfebot:
und
Bestand in Kanzlei-Rechnungswesen unter anderem Ordnungsbegriff speichern - DATEV Hilfe-Center
@PeterSelter schrieb:
Lt. RZ-Übersicht sind da noch die WJ 2006 bis 31.12.2023 vorhanden.
Und die IT- und Servicepauschale habt Ihr dann trotzdem fürs Mandat gezahlt, auch wenn Euch das Mandat dafür gar nicht bezahlt hat. Kleinvieh macht in Summe großen Mist bei DATEV.
@VerenaWied schrieb:
Aller besten Dank, das ging ja nun wirklich einfach! 😊
Man hätte ja also nur die Augen aufmachen müssen.
Ja da ist DUO tatsächlich unkompliziert 🤣.