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Wo werden die Sonderrechte UO vergeben um festgeschriebene Belege zu löschen?

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letzte Antwort am 30.08.2019 12:01:56 von wwzw
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wwzw
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Nachricht 1 von 6
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Hallo, mein Mandant hat irrtümlich eine Proforma  Rechnung gescannt. Nun ist sie festgeschrieben, wie kann diese

gelöscht werden. Sonderrechte werden angefordert. Wo werden diese vergeben?

björn
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 6
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Hallo,

die werden im Unternehmen Online in der Rechteverwaltung vergeben. Der Punkt löschen befindet sich in einem von den oberen Ordnern. Ich glaube unter Belege oder so.

Gruß

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andreashausmann
Erfahrener
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Nachricht 3 von 6
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Die Sonderrechte werden über die Administration | Rechteverwaltung der jeweiligen SmartCard zuordnen.

Als Hilfe kann dieses Video dienen:     Administration in DATEV Unternehmen online | Mehr Transparenz durch die Gruppenverwaltung - YouTube  der Weg ist der gleiche nur, dass nicht die Gruppenverwaltung sondern die Rechteverwaltung aufgerufen wird.

Ist der Beleg festgeschrieben, dann hat dies aber meistens einen Grund! Wurde die Proformarechnung verbucht, würde ich diese nicht löschen, sonst fehlt der Beleg hinter dem Buchungssatz das ist äußerst unschön.

Lieber korrekten Beleg hochladen, per Generalumkehr stornieren und sauber einbuchen, dann bleibt der Vorgang auch nachvollziehbar 🙂

Sonderrechte würde ich übrigens niemals einem Mandanten geben.

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wwzw
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 6
863 Mal angesehen

Hallo,

in der Rechteverwaltung habe ich unter Belege alles freigeschaltet, klappt nicht, vielleicht muss ich dem System etwas Zeit geben?!

Ich schaue nochmal rein.

Danke!

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andreashausmann
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 5 von 6
863 Mal angesehen

Welche globale Freigabe ist denn aktiv?

Über die globale Freigabe wird gesteuert für welche Bestände die entsprechend freigeschalteten Rechte greifen?

Prüfen Sie zusätzlich unter welcher Berater-/Mandantennr. der Mandant in DATEV Unternehmen online angelegt ist. Genau diese müssen freigegeben werden.

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wwzw
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 6
863 Mal angesehen

Ok, vielen Dank.

Ich werde aber Ihre  vorgeschlagene Vorgehensweise  übernehmen. Den Beleg nicht löschen, sondern mit der Generalumkehr korrigieren.

Dem Mandanten erteile ich keine Sonderrechte, das ist mir zu riskant.

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letzte Antwort am 30.08.2019 12:01:56 von wwzw
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