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Windows7 Supportende 2020 > Unternehmen online?

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letzte Antwort am 22.07.2019 15:15:27 von dombrowski
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backoffice
Aufsteiger
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Hallo Zusammen,

wie bekannt, stellt DATEV im Januar 2020 den Support für Windows7 ein.

Windows 7 Supportende 2020.PNG

Was bedeutet das jetzt für unsere UO Bestands-Mandanten ohne Windows10? Bei Neu-Einrichtungen von UO fragen wir inzwischen die Betriebssysteme ab und machen den Mandanten darauf aufmerksam. Wie handhaben Sie die Situation? Gehen Sie bereits jetzt schon auf Ihre Bestands-Mandanten zu oder warten Sie ab, bis DATEV die Bestands-Mandanten ohne Windows10 Betriebssystem informiert?

Wir haben da so ein komisches Gefühl, dass das nicht gut ausgehen könnte ...

MfG

Claudia Stoller

CLS_

metalposaunist
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Wir haben da so ein komisches Gefühl, dass das nicht gut ausgehen könnte ...

Hm. Eigentlich nicht. Zumindest nicht, wenn DATEV nicht das OS abfragt und dann beim Laden der Webseite sagt: "Windows 7 nicht unterstützt". Aber das fände ich schon krass, weil es ja "nur" eine Webseite ist. Die mIDentitys werden noch funktionieren, weil es die Treiber ja auch noch gibt.

Hier geht es DATEV primär darum, dass es keine Updates mehr von Microsoft gibt und man daher das System nicht mehr verwenden soll.

Und DATEV wird hier bestimmt nicht sagen: "Windows 7 ist auch nach 2020 noch lauffähig" wenn Sie es schon länger als tot im Jan 2020 bezeichnen .

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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backoffice
Aufsteiger
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Hm. Eigentlich nicht. Zumindest nicht, wenn DATEV nicht das OS abfragt und dann beim Laden der Webseite sagt: "Windows 7 nicht unterstützt". Aber das fände ich schon krass, weil es ja "nur" eine Webseite ist.

... und dieses "Eigentlich nicht" macht mir Bauchschmerzen. Wenn der Mandant jetzt z.B. Windows7 weiter verwendet und es kommt zum Crash, kann DATEV ja beruhigt sagen, wir haben ja darauf hingewiesen ... Auf der anderen Seite, sollen wir jetzt jedem Mandanten sagen, er muss auf Windows10 hochrüsten?

MfG

Claudia Stoller

CLS_

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metalposaunist
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Auf der anderen Seite, sollen wir jetzt jedem Mandanten sagen, er muss auf Windows10 hochrüsten?

Würde ich zumindest empfehlen. Dann sind Sie aus der Sache raus.

Und: Das sagt ja nicht nur DATEV bzw. liegt es nicht an DATEV, dass Microsoft Windows 7 abkündigt. Bei MS liegt ja der eigentliche "Fehler". Und im Hinblick auf Sicherheit und deren Lücken, macht es nur Sinn Windows 7 gegen Windows 10 zu ersetzen, damit 1. die DATEV ohne Probleme geht und 2. Ihre Mandanten geschützt bleiben.

Falls es ein aktueller, potenter Rechner ist, kann man ja den einfach mit Windows 10 neuinstallieren, ohne Kosten für eine 10er Lizenz zu erzeugen.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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herr-jfs
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DATEV wird das Betriebssystem bei der nächsten Aktualisierung/Installation des Sicherheitspakets (compact) abfragen.

Wenn das bisherige Sicherheitspaket dann nicht mehr läuft (aus welchen Gründen auch immer) und das neue sich nicht installieren lässt, ist die Verbindung gekappt.

metalposaunist
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Korrekt. Dann auf zum Smartlogin . Das ist ja kostenlos. Wenn es auch nicht mit dem Belegtransfer funktioniert.

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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chrisocki
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Naja.... sicherer mit Windows 10... Die Aussage würde ich korrigieren: "Damit der Endanwender weiterhin Updates bekommt, die den Flickenteppich Windows ergänzen... "

Ansonsten ja, die DATEV wird erst bei dem nächsten Update des Sicherheitspakets das OS abfragen und dann die Installation verweigern.

Blöd ist mal wieder, dass die DATEV sich hier an die Vorgaben von MS hält, was meiner Meinung nach vollkommen i.O. ist, aber Feld-Wald-und-Wiesen-Softwareanbieter weiterhin bei Windows 7 bleiben und nichts verlauten lassen. Da steht man als Kanzlei wieder so als der Buhmann in der Ecke... Richtig, aber unschön...

Und die Windows-7-Lizenzen lassen sich, Stand heute, tatsächlich für die Aktivierung eines Windows 10 noch nutzen. MS will Win10 mit aller Macht in den Markt drücken...

(Windows 7 Prof --> Windows 10 Prof.).

Grüße

Chr.Ockenfels

dombrowski
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Wenn der Mandant jetzt z.B. Windows7 weiter verwendet und es kommt zum Crash, kann DATEV ja beruhigt sagen, wir haben ja darauf hingewiesen ... Auf der anderen Seite, sollen wir jetzt jedem Mandanten sagen, er muss auf Windows10 hochrüsten?

Ich würde bei der Argumentation noch viel schärfer vorgehen. Wenn etwas passiert und es zu einem Datenverlust durch Dritte kommt, dann wird eine eventuell in Anspruch genommene Versicherung sofort abwinken. Ein von Microsoft nicht mehr unterstütztes OS das auch keine Sicherheitsupdates mehr bekommt, fällt als Unternehmen definitiv in die Kategorie "grob Fahrlässig".

Im Bereich DSGVO und Sicherheit wird auch immer wieder vom Stand der Technik gesprochen. Das ist Windows 7 nicht 😉

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letzte Antwort am 22.07.2019 15:15:27 von dombrowski
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