Hallo in die Runde,
Mandant nutzt DUO in der Bearbeitungsform "Erweitert". Nun hat die Sachbearbeiterin zu einem Lieferanten die Bankverbindung (IBAN) erfasst und diese auch als Standardbankverbindung geschlüsselt. Anschließend scannt Sie zu diesem Lieferanten eine Eingangsrechnung ein. Die erste Bankverbankverbindung auf der Eingangsrechnung wird nun im Feld "Geschäftspartnerdaten " - "IBAN" vorgeschlagen und farblich "grün" gekennzeichnet. Der Geschäftspartnername ist ebenfalls im Bereich Belegdaten einsehbar - wird jedoch farblich n i c h t grün unterlegt.
Die Sachbearbeiterin wundert sich nun, warum die zum Lieferanten erfasste (Standard)Bankverbindung nicht im Feld "IBAN" vorgeschlagen wird. Sondern eine abweichende Bankverbindung - also die erste Bankverbindung der Eingangsrechnung.
Hieraus ergeben sich für mich nun folgende Fragen:
1. Wenn in der Belegbearbeitung der Geschäftspartner (Lieferant) farblich nicht grün hinterlegt ist, hat dass dann zur Folge, dass die Standardbankverbindung zu diesem Lieferanten n i c h t im Feld IBAN vorbelegt wird?
2. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit die im Lieferantenstamm hinterlegte Standardbankverbindung im Rahmen der Belegbearbeitung im Feld IBAN von DUO vorbelegt wird?
Kann hier jemand auf Erfahrungswerte zurück greifen bzw. hat hier jemand eine Erklärung parat?
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Barlage
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Barlage,
der Geschäftspartnername ist ein wiedererkannter Wert und wird nicht automatisch aus den Stammdaten übernommen. Die grün markierten Felder sind OCR-Werte, die vom Beleg ausgelesen werden.
In der Regel sind die wiederkannten Werte plus die von der OCR ausgelesenen Werte die passenden Werte.
Werden gespeicherte Geschäftspartnerdaten benötigt, dann können diese über den Button neben dem Geschäftspartner-Namen ausgewählt werden.
Sehr geehrte Frau Pfadenhauer,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung in dieser Sache. Eine Rückfrage hätte ich in diesem Fall dann doch noch:
Wenn nun zu den "wiedererkannten" Lieferanten nicht die in den Stammdaten hinterlegte IBAN herangezogen wird, wozu dient dann die IBAN in den Stammdaten? Haben diese eher "informativen Charakter" ???
Falls ja, wäre eine Erfassung der IBAN in den Stammdaten in Hinblick auf die Belegbearbeitung nahezu überflüssig.
PS: Bitte nicht falsch verstehen, ich versuche nur die Zusammenhänge zu verstehen, um die Stammdatenerfassung für den Mandanten auf das Nötigste zu reduzieren.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Barlage
Das ist dann gut, wenn die Qualität der Belege so schlecht ist, dass weder der GP (und dann wiederum auch keine wiedererkannten Daten) noch andere Daten ausgelesen werden können. Dann kann man schnell den GP aus den Stammdaten auswählen und hat die übrigen Daten auch vervollständigt.
Hallo Herr Barlage,
grundsätzlich müssen keine Geschäftspartner-Stammdaten angelegt werden. Das Programm arbeitet, wie bereits beschrieben, mit wiederkannten Werten. Die IBAN ist beispielsweise bei Lastschriften und der SEPA-Mandatsverwaltung erforderlich.