Hallo in die Runde,
für erfahrende Kollegen bestimmt eine einfache Frage, habe dazu im Forum aber nichts gefunden: Wenn der Mandant einen Beleg gescannt hat und noch nicht weiter erfasst hat ("Belege erfassen" für Zahlungsbedingungen im Zahlungswesen), wir zwischenzeitlich diesen Belegen über REWE Posteingang verbuchen, wird der Belege in einen Ordner abgelegt (zB. Buchführung 2022). Als Folge verschwindet der zu zahlende Beleg aus der Mandanten-Übersicht "Belege erfassen" und er würde ihn nicht mehr als unbezahlt in der Rechnungsliste sehen. Gibt es hierfür einen Tipp? Verbucht ihr über Posteingang alles, außer Eingangsrechnungen und diese dann per Bereitstellung + Mandant ergänzen/Stapelverarbeitung?
Viele Grüße
Hallo kobms,
wenn Sie in Kanzlei Rewe unter den Eingabefeldern der Buchungsmaske in ihrem Buchungskreis "Digitale Belege buchen" im dann erscheinenden Dialogfeld den Ordner Posteingang zur Buchung der digitalen Belege in Kanzlei Rewe aufrufen, können Sie bestimmen, was mit den verbuchten Belegen passieren soll, bzw. wohin sie abgelegt werden sollen. Standardmäßig ist entweder kein Zielordner eingetragen oder eben der Zielordner "Jahr/Standardregister". Dort können Sie nun einen anderen zielordner für gebuchte Belege angeben. Außerdem können Sie die "gebucht"-Kennzeichen wieder aufheben. Finde ich persönlich aber nicht empfehlenswert.
Wir buchen in der Regel per Bereitstellung/Stapelverarbeitung, wenn der Mandant seine Zahlungsvorgänge abgeschlossen und evtl. sogar fertig vorerfasst hat.
Eine weitere Möglichkeit für das zeitnahe Verbuchen der Belege "auf der Überholspur" ist, dem Mandanten die Bereitstellung des Zahlungsverkehrs als Dienstleistung anzubieten oder den Zahlunsgverkehr gar selbst komplett zu übernehmen. Dann können Sie so rasch buchen, wie Sie möchten und stellen die verbuchten Belege dann in den Zahkungsverkehr über Kanzlei Rewe und senden ihn an Unternehmen Online oder gehen dann selbst auf Zahlung senden. Dazu müssten Sie natürlich wissen, welche Zahlungen der Mandant regelmäßig in DUO vornimmt.