Hallo,
wir haben dieses Jahr mit einem Mandanten Unternehmen Online eingerichtet. Die Buchhaltung erstellt und im RZ gespeichert. Ich scheitere nun daran die Auswertungen in Unternehmen Online aufzurufen.
Es erscheint sowohl auf in der Mandantenansicht als auch in meiner folgender Fehlercode
Beim Holen der Daten am Server (RZ) wurde folgende
Meldung generiert:
Error-Code:
008
Sie haben nicht die erforderlichen Rechte,
diese Auswertung einzusehen.
Bitte wenden Sie sich an Ihren steuerlichen Berater.
Ich habe bereits in der Nutzungskontrolle sämtliche Rechte freigegeben die möglich sind.
Was muss ich noch machen?
Habe Sie die Buchhaltung im RZ gespeichert oder die Auswertungen für UO bereitgestellt?
Hallo Frau Schmoll,
das Einrichten der Rechte für Unternehmen Online erfolgt nicht über die Nutzungskontrolle. Diese werden über die Administration in Unternehmen Online freigeschaltet. Siehe hierzu Dokument 1071279 DATEV Unternehmen online: Rechte einrichten.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Nachtrag: Wichtig hier sind Rechte für "FIBU-Auswertungen"
Ihre Rechte in der Rechteverwaltung reichen anscheinend nicht.
Klappte das schon mal?
Wer hat die Rechte eingerichtet. Anscheinend Sie als steuerlicher Berater? Dann scheint da irgend etwas nicht richtig geschlüsselt zu sein..
Ich habe die Daten nur im RZ gespeichert. Noch nichts bereitgestellt.
Na dann der Mandant auch nichts in UO sehen.....
Also keine Bereitstellung für UO?
Hallo Frau Schmoll,
die Bereitstellung der Daten in Unternehmen Online sind im Dokument DATEV Unternehmen online: Auswertungen der Finanzbuchführung in Auswertungen online bereitstellen beschrieben.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Häufig dazu gestellte Frage, ist , ob der Mandant dann auch im RZ gespeichert sein muss (also Datensicherung über "Daten senden")?
M.E. nicht, oder? Denn das löst ja dann auch wieder Kosten aus (ja, danach wird dann auch gefragt).
Hallo Herr Hofmeister,
Auszug aus dem von mir verlinkten Dokument zur Bereitstellung:
3 Vorgehen
3.1 Voraussetzungen
Die Buchführungsdaten der betreffenden Jahre müssen im DATEV-Rechenzentrum archiviert sein.
Anders haben wir dies bisher auch noch nie ausprobiert, da wir grundsätzlich sämtliche Buchführungen im Rechenzentrum archivieren.
Da bei diesem Verfahren aber keine festen Auswertungsbestandteile bereitgestellt werden, sondern der Mandant die Auswertungen sogar teilweise situationsbedingt filtern und neu sortieren kann, dürfte es auch etwas schwieriger werden, wenn die Daten "nur so" bereitgestellt werden.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
danke für Ihre Antwort.
Vielleicht hat ja noch jemand seine Erfahrungen damit.
MfG
A. Hofmeister