Hallo,
bevor wir unnötig Suchen:
Kann mir jemand bestätigen, ob diese Variante der Sparkasse mit Unternehmen Online funktioniert?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Marco Hüwe
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Die Variante funktioniert (noch). Allerdings ist mit diesem und anderen HBCI-Verfahren ab Inkraftreten der EU-Zahlungsdiensterichtlinie im September 2019 u. A. keine SEPA-Lastschrift mehr möglich.
Ich würde daher besser auf EBICS setzen.
Hallo Herr Hüwe,
diese Variante kann leider nicht mit Unternehmen online funktionieren, da dies webbasiert ist. HBCI ist grundsätzlich möglich, aber nicht in Verbindung mit einem USB-Kartenleser.
Grundsätzlich gibt es 3 Möglichkeiten für Kanzleien:
1. Alternative: Mandant nutzt Bank online
- dazu muss der Mandant in Bank online regelmäßig die Kontoumsätze aktualisieren, damit wir die für Bank online im rechenzentrum vorhandenen Daten bei uns über DATEV-RZ abrufen können.
-> Vorraussetzung ist die regelmäßige Aktualisierung der Kontoumsätze
Nachteil: man ist in gewisser weiße vom Mandanten abhängig
Vorteil: kostenlos für die Kanzlei
2. Alternative: RZ-Bankinfo mit Sammelverfahren
Nachteil: Kostenpflichtig je nach Bank
Vorteil: Aktuelle Daten zum definierten Abrufzeitpunkt
3. Alternative: EBICS
Nachteil: Kostenpflichtig je nach Bank und Kontoumsätze nur bis zum Vortag möglich
Vorteil: Aktuelle Daten um einen Tag verzögert, jedoch unabhänig vom Mandant
Oder sprechen Sie aus der Seite des Mandanten?
MFG
L.Dürr
Hallo Frau Dürr,
vielen Dank. Es geht mir darum, ob der Mandant mit diesem Verfahren in UO (Bank Online) arbeiten kann.
Die Sparkasse erwähnt im obigen Link sinngemäß, dass "...die Online-Banking-Software das Verfahren unterstützen muss...".
Wie wir an die Bankdaten kommen ist mir bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Hüwe
Hallo Herr Hüwe,
bitte entschuldigen Sie, dann habe ich ihre Frage missverstanden.
Der Mandant kann problemlos weiterarbeiten, da dieser sofern er Bank online tätigt, sowieso Tans generiert. Denke das kann man einem Mandanten zumuten...Nur wie gesagt, für die Kanzleien ist dies ein größerers Thema als für den Mandanten
MFG
L.Dürr
Hallo Herr Hüwe,
das wird leider nicht funktionieren, da Unternehmen online keine Kartenlesegeräte unterstützt.
Keine Unterstützung für HBCI-Verfahren mit
Chipkarte oder SchlüsseldateiDie oben genannten chipTAN-Verfahren dürfen nicht mit dem Verfahren HBCI mit
Chipkarte verwechselt werden, bei dem ein spezieller Kartenleser benötigt wird.
Bei jeder Zahlung müssen Sie sich mit einem PIN-Code identifizieren und den
Zahlungsauftrag mithilfe dieser Chipkarte signieren. Dieses Verfahren wird nicht
von DATEV unterstützt.
Hallo Herr Kauley,
von DATEV unterstützt ja, aber Unternehmen online erkennt keinen USB-Kartenleser, aufgrund der webbasierten Programmierung.
Funktionieren würde:
ChipTAN (eTAN) mit oprtischen Tangenerator (Flickering)
-> entweder optisch (Balkengrafik) oder mit QR
Photo-TAN (mit bunten Pixel)
mobile-TAN (SMS)
PushTAN
iTan (Listen aus Papier)
Soweit sind meine Informationen bzgl. den Verfahren in DUO.
MFG
L.Dürr
Von Reiner SCT gibt es eine Lösung, die den Hell-Dunkel-Wechsel oder den QR-Code direkt vom Bildschirm interpretiert.
Das ist natürlich eigentlich für das Banking per Browser gedacht, ich könnte mir aber auch denken, dass dies mit dem Fenster aus der finAPI-Lösung funktioniert.
Das wäre zwar weit vom Komfort einer direkten Verbindung entfernt, weil immer noch eine TAN-Eingabe an der Tastatur nötig ist, aber Sekunden läppern sich ja bekanntlich zu Minuten...
REINER SCT QR-Code plugin – Holen Sie sich diese Erweiterung für Firefox (de)
Die Lösung müsste also jemand mal ausprobieren, dem alles an Hard- und Software dazu zur Verfügung steht.
Herzliche Grüße
Raimund Sichmann
Hallo Herr Sichmann,
so wirklich praktisch ist das nict, da die unterstützten Brwoser der DATEV leider nur der IE und der Chrome sind.
Klar mit etwas tricksen funktioniert alles
MFG
L.Dürr
sorry, mein Fehler, da hat mich mein Suchdienst aufs Glatteis geführt.