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SmartLogin - Wahnsinn der DATEV

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letzte Antwort am 30.03.2023 09:36:42 von deusex
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Steffi-BBP
Einsteiger
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Liebe Community,

 

ich muss mal ein bisschen meinen Frust loswerden und vielleicht kennt ja jemand eine Lösung.

 

Mein Mandant ist für zwei Firmen tätig. Beide Firmen nutzen Unternehmen online. Beide Firmen sind im mitgliedsgebundenem Mandantengeschäft und bekommen somit die Rechnungen direkt von der DATEV.

 

Bei Firma 1 hat der Mandant einen SmartLogin. Firma 1 nutzt den Rechnungsdatenservice 1.0.

Firma 2 nutzt den Buchungsdatenservice.

 

Auf einem Handy kann ich nur ein SmartLogin nutzen.

Und jetzt folgendes Problem:

Ich kann das Recht für den Rechnungsdatenservice 1.0 vergeben da Firma 1 hierzu einen Vertrag hat. Aber ich kann nicht das Recht für Firma 2 für den Buchungsdatenservice vergeben. Firma 1 - unter der der SmartLogin läuft - hat ja keinen Vertrag für den Buchungsdatenservice.

 

Wie löse ich also dieses Problem?

 

Vor einer ganzen Weile hatten wir ein ähnliches Problem in Bezug auf Unternehmen online und Meine Steuern. Der Lösungsvorschlag der DATEV von damals war:

Dann muss sich ihr Mandant ein zweites Handy kaufen.

Ich dachte damals schon das ist doch nicht ihr ernst. Doch war es.

Am Ende haben wir es über einen nicht so schönen Weg anders hinbekommen.

 

Plant die DATEV hier etwas zu verändern? 

 

Danke und viele Grüße

Kanzlei-Organisationsbeauftragte
gustus
Beginner
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Hallo,

nach https://apps.datev.de/help-center/documents/1018964 müsste es funktionieren, falls die beiden Firmen zwei verschiedene Unterberaternummern haben.

Grüße aus Hamburg

Kanzlei-Organisationsbeauftragter
Steffi-BBP
Einsteiger
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Nachricht 3 von 29
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@gustus nein es gibt keine verschiedenen Unterberaternummern. Nur zwei mandantengenutzte Beraternummern.

Die Mandanten arbeiten jeweils mit Fremdsoftware.

Kanzlei-Organisationsbeauftragte
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metalposaunist
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Das heißt @Steffi-BBP, dass beide Firmen keine verbundenen Unternehmen sind? Wenn ja, reicht schon mal 1 Vertrag für DUO aus und das Mandat kann mit 11 EUR im Monat was anderes machen. 

 


@Steffi-BBP schrieb:

Firma 1 - unter der der SmartLogin läuft - hat ja keinen Vertrag für den Buchungsdatenservice.


Und warum den dann nicht einfach buchen? 🤔

 

Wo liegen die Ordnungsbegriffe? Daran werden die Kosten für den RDS / BDS abgerechnet. Liegen beide Ordnungsbegriffe unter Kanzleiberaternummer/Mandantennummer, zahlt sowieso die Kanzlei die Kosten. Ist das nicht der Fall, müsste Firma a unter Beraternummer A/Mandant und Firma 2 unter Beraternummer B/Mandant liegen und dann passen auch die Kosten wieder, wenn die Mandanten im mM sind. Auch dann bucht man den BDS auf die Beraternummer, verbindet sich mit dem Bestand zu Beraternummer B und dann passen auch die Kosten. 

 

Sorry @Steffi-BBP aber hier liegen Verstädnisprobleme meiner Meinung nach vor. Dass DATEV da auch keine geile Auskunft geben kann, ist aber auch ein Armutszeugnis 😶

 

Also anders: Was konkret ist Dein Ziel? Wer soll was zahlen? Wo liegen die Daten im RZ? 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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jjunker
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Das heißt @Steffi-BBP, dass beide Firmen keine verbundenen Unternehmen sind? Wenn ja, reicht schon mal 1 Vertrag für DUO aus und das Mandat kann mit 11 EUR im Monat was anderes machen. 

? Wenn die Unternehmen verbunden sind würde ein Vertrag unter Vorraussetzungen ausreichen. So wie jetzt formuliert inhaltlich nicht richtig Daniel.

 

Bei getrennten Unternehmen sind zwei Verträge fällig und mir fällt kein Weg ein der Datenschutzkonform wäre.  Das Medium der einen Firma, auf dessen Aushändigung hätte der Chef ein Anrecht, könnte sonst die Daten der anderen Firma einsehen.

Das ist selbst schon bei Mutter Tochter Beziehungen heikel. Trennungsgebot wäre das Stichwort.

 

Sonst ja müsste man die Konstellation genauer kennen. @Steffi-BBP 

 

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
Steffi-BBP
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Das heißt @Steffi-BBP, dass beide Firmen keine verbundenen Unternehmen sind? Wenn ja, reicht schon mal 1 Vertrag für DUO aus und das Mandat kann mit 11 EUR im Monat was anderes machen. 

@metalposaunist nein die Firmen sind keine verbundenen Unternehmen und haben rechtlich nichts miteinander zu tun.  

 

Und warum den dann nicht einfach buchen? 

Weil die andere Firma den Buchungsdatenservice nicht benötigt. Also warum sollte ich da etwas buchen was dir Firma nicht braucht?!

 

Firma 1 soll DUO und Rechnungsdatenservice 1.0 bezahlen.

Firma 2 soll DUO und Buchungsdatenservice bezahlen.

 

Zu Firma 1 kann ich nicht viel sagen, kenne das Mandat nicht weiter.

Firma 2 bucht selbst mit Fremdsoftware. DUO und Buchungsdatenservice habe ich gerade erst bestellt. Noch gibt es dazu keine Daten im RZ. 

 

Kanzlei-Organisationsbeauftragte
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Steffi-BBP
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@jjunker nein keine verbundenen Unternehmen. 

Wir nennen den Mandanten einfach mal "Mitarbeiter in beiden Firmen". 

Kanzlei-Organisationsbeauftragte
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metalposaunist
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@Steffi-BBP schrieb:

Also warum sollte ich da etwas buchen was dir Firma nicht braucht?!


Weil's technisch nicht anders geht. Ist übrigens keine SmartLogin Besonderheit, sondern wäre 1:1 das gleiche beim mIDentity. Der ist auch keine Lösung bzw. hätte man davon dann auch 2. 

 


@Steffi-BBP schrieb:

Firma 1 soll DUO und Rechnungsdatenservice 1.0 bezahlen.

Firma 2 soll DUO und Buchungsdatenservice bezahlen.


Dann müssen die Ordnungsbegriffe schon mal passen. Die Antwort auf meine Frage steht noch aus, sonst fällt das Konstrukt in sich zusammen. Passen die, kann man den BDS bestellen, administrieren und die Rechnung über die vom BDS geflossenen Daten wird an Firma 2 gestellt - wenn mich nicht alles täuscht. Zu 100% sicher bin ich da auch nicht aber da muss man bei DATEV auch exakt genau nachfragen und das ist keine Standardfrage. Der KV wird's auch nur weiterleiten also mal im LC anrufen und hartnäckig bleiben. Und: Rechnung am Ende prüfen.   

 

Und obwohl es keine verbundenen Unternehmen sind, sind am Ende die gleichen Mitarbeiter dafür zuständig?  

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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Steffi-BBP
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Weil's technisch nicht anders geht. Ist übrigens keine SmartLogin Besonderheit, sondern wäre 1:1 das gleiche beim mIDentity. Der ist auch keine Lösung bzw. hätte man davon dann auch 2. 

@metalposaunist nein das ist keine akzeptable Lösung. Ich buche nicht etwas für eine Firma was diese nicht braucht. Und wenn das die Lösung ist, ist es ein Armutszeugnis für die DATEV. Sorry.

 

Und obwohl es keine verbundenen Unternehmen sind, sind am Ende die gleichen Mitarbeiter dafür zuständig? 

Korrekt. Wo ist das Problem? Ein Mandant in zwei Firmen angestellt / selbständig tätig. Ich weiß nicht im Detail wofür der Mandant bei den Firmen zuständig ist, ist aber m.M.n. auch nicht wichtig. Er braucht für beide Firmen ein SmartLogin. 

Kanzlei-Organisationsbeauftragte
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metalposaunist
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@Steffi-BBP schrieb:

Und wenn das die Lösung ist, ist es ein Armutszeugnis für die DATEV.


Und jetzt bitte einen Vorschlag machen, wie es besser gehen soll, wenn man SmartLogin / SmartCard zwingend braucht und Benutzername + Passwort keine Option ist.  

 


@Steffi-BBP schrieb:

Er braucht für beide Firmen ein SmartLogin. 


Ja, ist ja möglich aber eben auch 2 Smartphones, wie es anders auch 2 mIDentities braucht. Daher: siehe oben - gerne einen Vorschlag machen.  

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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Steffi-BBP
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Und jetzt bitte einen Vorschlag machen, wie es besser gehen soll, wenn man SmartLogin / SmartCard zwingend braucht und Benutzername + Passwort keine Option ist. 

@metalposaunist Dein Ernst jetzt? Ich bin kein Programmierer etc. Aber mein Fall wird doch kein Einzelfall sein. Wie viele Gesellschafter gibt es die an unterschiedlichen Firmen beteiligt sind (keine verbundenen Unternehmen) und für diese auch arbeiten / DATEV DUO nutzen.

 

Und es kann doch nicht Dein Ernst sein, dass akzeptable Lösungen sein sollen:

a) Bestelle ein Produkt welches du nicht nutzt 

oder 

b) kaufe dir ein zusätzliches Handy 

und das nur um DATEV Produkte nutzen zu können.

 

NEIN. Sorry. DATEV ist doch kein kleiner Anbieter. Da muss es doch eine Lösung für geben.

Und DATEV will immer digitaler werden, immer mehr in die Cloud gehen etc. Da können auch keine zwei mIDentities die Lösung sein.

 

 

Kanzlei-Organisationsbeauftragte
jjunker
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DATEV müsste 2023 auch scharfe Belegbilder liefern. 😂

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Steffi-BBP
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@jjunker ja DATEV müsste so einiges. Aber jeder ist nur für einen kleinen Teil zuständig und das Große und Ganze und das Zusammenspiel wird vernachlässigt. Sieht man an so vielen Stellen. Und dann gibt es wieder kleine Krückenlösungen. Gerade gestern erst wieder gedacht "Was soll dieser **bleep** denn".

Kanzlei-Organisationsbeauftragte
S33K3R
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gerade @metalposaunist erklärt immer wieder gerne, dass technisch alles möglich sei. Er verrät seine Lösung nur nicht immer 🙊. SCNR.

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jjunker
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@Steffi-BBP manchmal gibt es so nen 9" Samsung Tablet A-XY zu neuen Verträgen oder ähnlichem on top. "Unser Software Anbieter hat es verpennt für ihren Fall eine adäquate Lösung vorzusehen, ja es ist lästig ein zweites Gerät dabei zuhaben..dafür kriegen Sie das wenigstens von mir" Ja lächerlich aber einem Mandanten zu verklickern, dass er sich ein zweites Gerät kaufen soll... 🙈🙈 vielleicht fragen sie erstmal ob er ein zweites Gerät besitzt. Wer hat nicht irgendein Tablet oder altes Smartphone rumliegen... 

 

@S33K3R der @metalposaunist hat für vieles eine Lösung, hart erkämpft durch try and error oder Stunden langes lesen. Der wird auch älter und Kudos alleine bezahlen keine Miete oder Tickets für Konzerte. 😇

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JPN
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Vielleicht habe ich den Sachverhalt nicht ganz verstanden, aber könnte man nicht den Smartlogin, der bei der einen Mitgliedschaft besteht auch in die andere Mitgliedschaft aufnehmen? https://apps.datev.de/help-center/documents/0908710

Wenn dann die Rechte richtig administriert werden, sollte der Zugriff auf die Daten und bei Buchung von Buchungsdatenservice sollten auch die Buchungen und Belege übertragen werden.

jjunker
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Wenn die Unternehmen nichts mit einander zu tun haben erlangt Unternehmen A über ein auf es laufendes Zugangsmedium Zugriff auf Daten von Unternehmen B. Trennungsgebot?

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deusex
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Haben Sie sich mal konkret an DATEV gewandt, denn auch wir betreuen einen Mandanten, der eine Firma in unserer Beratung führt und für eine andere freiberuflich tätig ist, die nicht unser Mandant ist.

Für die "Andere" benötigt er eben auch einen DUO-Zugang für Zahlungen etc. und es wurde so eingerichtet, dass er seine Firma bei uns und die Firma beim Anderen mit EINEM Smartphone und folglich EINEM Smart-Login bearbeiten kann.

 

Ob dies Ihr Problem konkret lösen könnte, kann ich nicht sagen.

 

Habe jetzt auch nicht den ganzen Verlauf gelesen, jedenfalls ist eine mitgliedsübergreifende Nutzung mit einem SmartLogin und einem Smartphone möglich.

 

Trennungsgebot? @jjunker

... war das auf der dritten Steintafel, die verloren ging 😉

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Steffi-BBP
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@deusex ja das ist mir bekannt. Wenn es nur um Unternehmen online geht, funktioniert das theoretisch.

Aber ich möchte ein Recht vergeben welches es nur gibt wenn es einen Vertrag dazu gibt. Aber der Vertrag läuft halt unter einer anderen mandantengenutzten Beraternummer.

 

Und nein in diesem Fall habe ich mich noch nicht an die DATEV gewandt sondern erst hier nach einer Lösung gesucht. Und am Ende zahlen wir vermutlich mindestens 9,00 EUR für die Antwort: dann muss sich ihr Mandant ein zweites Handy organisieren.

Kanzlei-Organisationsbeauftragte
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metalposaunist
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@Steffi-BBP schrieb:

Und am Ende zahlen wir vermutlich mindestens 9,00 EUR für die Antwort: dann muss sich ihr Mandant ein zweites Handy organisieren.


Aber unsere Lösungen schmecken Dir offensichtlich auch nicht. Dann bin ich überfragt aber ja, deshalb mache ich keinen SK mehr auf bzw. nur, wenn ich mich wirklich extrem dumm anstelle. Der berechnen-Haken ist per default gesetzt und dann darfst Du drum bitten, die Berechnung rauszunehmen, weil es keine "echte" Lösung ist. Manuell. Gibt dazu keinen Bitte, Bitte Button 😅

 

 

1000 und 1 Baustelle aber Hauptsache DATEV entwickelt Ökosystemlösungen selbst nach: fastdocs, Belegfreigabe, Onboarding - kann man alles mit Partnern wunderbar abdecken. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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deusex
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Wenn ich nach 15 Minuten Nettoaufwand keine Lösung habe, nehme ich die 9 € sofort in Kauf.

 

Betriebswirtschaftlich sinnvoll und wertvoll. Dieser lächerliche Betrag ist, bei mir zumindest, bisher gut investiert gewesen und man brauchts ja auch nicht regelmäßig.

Wenn es dann tatsächlich an Unzulänglichkeiten im System lag, wurde der Betrag zumeist (mir jedenfalls) nicht berechnet oder per Einzeiler als Antwort im SK aufgehoben.

 

Wenn es dann nach dem SK tatsächlich keine Lösung gibt, weiß ich dies zumindest auch konkret und muss nicht weiter nach der nicht-vorhandenen Nadel im Heuhaufen suchen und noch mehr Zeit/Geld verbrennen.

 

Wie erwähnt, mein Mandant arbeitet in DUO bei mir und beim Kollegen (andere Mitgliedschaft) mit EINEM Smartphone und EINEM SmartLogin für zwei komplett getrennte Unternehmen und das geht definitiv.

 

Mich wundert allein, dass Sie die Option wegen diesen lächerlichen 9 € bisher noch nicht zur Lösungsfindung ausgeübt haben.

 

Wenn es dann tatsächlich nicht gehen sollte, werden Sie um ein zweites Gerät nicht umhin kommen, denn auf eine schnelle technische Abhilfe würde ich nicht setzen.

 

Schon probiert ? Zuordnung einer Person in eine andere DATEV-Mitgliedschaft online - DATEV Hilfe-Center

 

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Steffi-BBP
Einsteiger
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@metalposaunist ehrliche Antwort? Nein die Lösungen schmecken mir nicht. Aber das liegt nicht an Euch sondern an meinem Frust an unterschiedlichen Stellen gegenüber der DATEV. Und dem Frust der Mandanten die sagen, das muss doch gehen. DATEV ist doch kein kleiner Anbieter ...

 

Und ich hatte beim schreiben dieses Beitrages schon vermutet, dass es keine gute Lösung geben wird. Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

Also vielen Dank für den Austausch 🙂

Kanzlei-Organisationsbeauftragte
Steffi-BBP
Einsteiger
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@deusex Ja kann ich verstehen. Bis Sie unverschämte Servicekontakte erlebt haben. Mit Antworten die nichts mit der Frage zu tun haben die dann mit 9,00 EUR bepreist werden und man sich selbst darum kümmern muss, dass diese doch nicht berechnet werden.

 

Oder man auf Fehler im System hinweist und dafür 9,00 EUR zahlt.

 

Das ist in Teilen schon unverschämt was da bepreist wird.

Kanzlei-Organisationsbeauftragte
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seprof
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@Steffi-BBP 

 

Wenn SIe das sofort mandantenzentriert lösen möchten, hätte ich einen Workarround für Sie:

 

SmartLogin für die Kanzlei mit Namen des besagten Mandantenmitarbeiters bestellen (seine E-Mail-Adresse dabei hinterlegen). Da DATEV keine bessere Lösung hat und auch dies mitgliedsübergreifend in der Rechteverwaltung so vorsieht, ignorieren wir mal den Hinweis der DATEV dazu nur für Kanzlei blablabla...

 

Eventuell muss man sich dann für die Kanzlei die beiden Schnttstellen bestellen (ans Bein binden) und per KV wieder erstatten lassen. Die beiden ersten Monate hat man schon wieder durch die 9 EUR, die man an der Hotline gespart hat, reingeholt.

 

Dann die Rechte auf die beiden Mandanten vergeben. Fertig.

 

Mfg Sven Ehlers

 

 

 

 

 

 

 

 

 

deusex
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@Steffi-BBP  schrieb:

@deusex Ja kann ich verstehen. Bis Sie unverschämte Servicekontakte erlebt haben. Mit Antworten die nichts mit der Frage zu tun haben die dann mit 9,00 EUR bepreist werden und man sich selbst darum kümmern muss, dass diese doch nicht berechnet werden.

 

Oder man auf Fehler im System hinweist und dafür 9,00 EUR zahlt.

 

Das ist in Teilen schon unverschämt was da bepreist wird.


Wie ich bereits ausführte, werden "Fehler im System", so lange diese bei DATEV verantwortet sind, nicht bepreist und eine Bepreisung zurückgenommen, wenn man darauf hinweist.

Seit Jahrzehnten nutze ich den Servicekontakt und konnte noch keinen "Unverschämten" erleben; vielleicht konnte man nicht sofort helfen und dennoch wurden die Probleme zumeist gelöst, wenn eine Lösung möglich war.

 

Ihren generellen Frust mit DATEV kann ich durchaus nachvollziehen, da auch mich einige Baustellen im grünen Kosmos Nerven und wohl auch Lebenszeit kosteten.

Die Serviceleute "an der Front" habe ich immer als sehr freundlich, besonnen und hilfsbereit erlebt, auch wenn die eigenen Stimmung grade keine Grund dafür geliefert hätte.

 

Das ändert absolut nichts daran, dass Sie wegen dieser lächerlichen 9 € keine Problemlösung über den Servicekontakt der DATEV suchen. Verstehe Ihre Argumentation und Ihr Verhalten, trotz des aufgestauten Frustes, tatsächlich nicht.

Sie wollen doch eine Lösung !

Wollen Sie die Option mit 9 € nicht auswählen und Ihrem Mandanten vorzugsweise ein zweites Handy aufs Auge drücken und gemeinsam über die schlechte DATEV schimpfen; das fällt doch sowieso auf Sie zurück.

 

Na ja, Ihre Entscheidung.

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Cynthia112
Einsteiger
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Bonjour,

 

ich könnte mir einen Lösungsansatz mit Dual-SIM-Smartphones vorstellen, die erlauben die parallele Nutzung und die Erreichbarkeit von zwei Nummern. Dafür müsste allerdings die DATEV mit ins Boot, ob so ein Szenario denkbar wäre.

 

Und ich möchte mich bei dem User metalposaunist bedanken. Ich finde seine Beiträge immer sehr wertvoll und durchaus, hat er immer eine Lösung parat. Weiter so!!! Vielen Dank und viele Grüße aus Berlin.

Steffi-BBP
Einsteiger
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@deusex Das ist nicht korrekt was Sie schreiben!

Mein erster Weg war über diese Community aufgrund meiner Erfahrungen mit den Servicekontakten.

Ich habe nicht geschrieben das ich mich weigere den Servicekontakt zu nutzen. 

Selbstverständlich werde ich den Weg über den Servicekontakt nehmen.

Kanzlei-Organisationsbeauftragte
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jjunker
Experte
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@Steffi-BBP Unfähigkeit habe ich durchaus schon bei Servicekontakten erlebt. 

"......Hilfe-Dokument XYZ und Z1 bis Z3 gelesen gelesen. Problem selber darüber nicht behoben bekommen..." Antwort des SKs "Lesen sie bitte Dokument XYZ und Z1." 

 

An welcher Service Hotline kommt sowas nicht Mal vor? Wohl an keiner, insofern zweite Runde drehen und einem wird geholfen.

 

Unverschämtheiten habe ich bisher nicht wahrgenommen. Die meisten Mitarbeiter im SK schaffen es selbst beim Fehler 99( Fehler sitzt vor dem Bildschirm) noch mit Humor zu reagieren.

 

Also 9 € kann man immer riskieren. Bevor ich länger als 20 Minuten über ein Problem seniere und mögliche workaround überlege mache ich nen SK auf. Wenn es keine Lösung gibt kann man kreativ werden und workarounds überlegen. 

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deusex
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@Steffi-BBP  schrieb:

@deusex Das ist nicht korrekt was Sie schreiben!

 


Nichts anderes war Ihren Aussagen zu entnehmen.

Ist auch einerlei.

Wir müssen uns hier nicht streiten.

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letzte Antwort am 30.03.2023 09:36:42 von deusex
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