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Original Dokumente wegschmeißen oder aufbewahren? Finanzamtkonform?

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letzte Antwort am 16.02.2023 00:37:58 von metalposaunist
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Festina75
Beginner
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Ist UO vom Finanzamt als Archivierung anerkannt?

 

Häufig werden noch Orignalbelege aufbewahrt und aufwändig in Aktenordner sortiert:

PDF werden in UO hochgeladen und parallel ausgedruckt.

 

ist dies noch notwendig?

 

Viele Grüße Max

metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 2 von 2
300 Mal angesehen

DUO ist ein revisionssicheres Archiv. Originalbelege kann man erst mit einer Verfahrensdokumentation schreddern, die man auf Nachfrage vorlegen kann.

 

Kommen Rechnungen via E-Mail rein, muss man diese laut Gesetz exakt so aufbewahren. Hier braucht es daher eine E-Mail Archivierung. Das kann zum Beispiel übers Beweissicherungsverfahren von Microsoft Exchange online erfolgen.

 

Ein Ausdruck der PDFs und anschließendem Abheften ist laut Gesetz nicht ausreichend - kann man machen aber hat dadurch nichts gewonnen.

 

All diese Fragen sollte Dir aber auch dein Steuerberater beantworten können 😄

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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letzte Antwort am 16.02.2023 00:37:58 von metalposaunist
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