Ist UO vom Finanzamt als Archivierung anerkannt?
Häufig werden noch Orignalbelege aufbewahrt und aufwändig in Aktenordner sortiert:
PDF werden in UO hochgeladen und parallel ausgedruckt.
ist dies noch notwendig?
Viele Grüße Max
DUO ist ein revisionssicheres Archiv. Originalbelege kann man erst mit einer Verfahrensdokumentation schreddern, die man auf Nachfrage vorlegen kann.
Kommen Rechnungen via E-Mail rein, muss man diese laut Gesetz exakt so aufbewahren. Hier braucht es daher eine E-Mail Archivierung. Das kann zum Beispiel übers Beweissicherungsverfahren von Microsoft Exchange online erfolgen.
Ein Ausdruck der PDFs und anschließendem Abheften ist laut Gesetz nicht ausreichend - kann man machen aber hat dadurch nichts gewonnen.
All diese Fragen sollte Dir aber auch dein Steuerberater beantworten können 😄.