Hallo Community.
Habe das Problem, dass bei der Belegbearbeitung die Erkennungsquote
bei dem Begriff "Gutschrift" als Rechnungskorrektur auf dem Beleg sehr niedrig ist.
Bei Belegen mit "Rechnungskorrektur" dagegen fast 100% und damit wird der entsprechende
Haken in der Maske auch automatisch gesetzt.
Das führt im Eifer des Gefechts natürlich immer mal wieder zu Fehlüberweisungen...
Kann das jemand bestätigen ?
Gibt es eine Abhilfe ?
Gruß
Thorsten Ferdinand
Hallo @t_ferdinand
eine Rechnungskorrektur und eine Gutschrift sind im buchhalterischen Sinne nicht das Gleiche: Eine Rechnungskorrektur bezieht sich immer auf eine Rechnung.
Eine Gutschrift im Gutschriftverfahren ist dagegen eine eigene Rechnungsart. Deswegen setzen wir beim Schlagwort "Gutschrift" auch nicht den Haken für Rechnungskorrektur.
Es gibt folgende Abhilfe-Ideen:
1. Wenn es sich um eine echte Rechnungskorrektur handelt, bitten Sie Ihren Lieferanten, statt Gutschrift "Rechnungskorrektur" auf den Beleg zu schreiben - dann funktioniert der Prozess auch wieder einwandfrei.
2. Wenn es sich um eine echte Gutschrift handelt: Eine Gutschrift nach Gutschriftverfahren unterstützt DATEV Unternehmen online aktuell noch nicht. Sie können gerne dazu eine Idee in DATEV Ideas erfassen:
Ideen zu Unternehmen online - DATEV-Community
Danke und
Hallo Frau Döbereiner.
Das mit dem Unterschied Gutschrift und Rechnungskorrektur ist bekannt.
Aber wie soll ich dann eine Gutschrift im UO einlesen ?
Damit ich die im Zahlungslauf mit berücksichtigen kann, bleibt mir ja nur den Haken bei Rechnungskorrektur
zu setzen.
Oder lässt sich die GS als Rechnung mit negativem Betrag verarbeiten ?
Danke !
Gruß
Thorsten Ferdinand
Hallo @t_ferdinand,
Gutschriften können Sie folgendermaßen in DATEV Unternehmen online übernehmen:
Legen Sie in der Anwendung Belege zwei neue Belegtypen an (Aufruf über Einstellungen | Belegtypen | Verwalten), um Gutschriften überweisen/einziehen zu können:
a. Ausgangsgutschrift mit Belegkreis Rechnungseingang
b. Eingangsgutschrift mit Belegkreis Rechnungsausgang
Hierüber können Sie die Gutschrift-Belege übertragen, um diese überweisen/einziehen zu können.