Hallo Zusammen,
Wir stehen kurz davor einen Mandanten an eine andere Kanzlei zu übertragen. Grundsätzlich kein Problem.
Da der Mandant DUO nutzt, stellen wir uns jetzt die Frage, Wie übertragen wir auch das DUO an den neuen Steuerberater ? (- unsere Mandanten laufen alle auf einer Mandantengenutzten Beraternummer.)
Wenn wir DUO ebenfalls übertragen evtl. mit samt Mandantengenutzter Beraternummer, haben wir dann noch zugriff auf den DUO bestand bis zum tag der Übertragung ? oder verlieren wir mit der Übertragung jeglichen Zugang?
Außerdem stellt sich uns die Frage wenn wir bei einem Mandanten DUO kündigen, was Passiert dann mit dem Zugang und der enthaltenen Daten? kann man auf diese noch zugreifen? sowohl der Mandant als auch wir ?
Vielleicht kann uns das jemand mit mehr Erfahrung in DUO erklären, Wir stehen bei der Nutzung noch ziemlich am Anfang.
Herzlichen Dank schonmal!
Hallo @NicoleMuM
wenn der DUO- und Rewe-Bestand des Mandanten auf der mandantengenutzten Beraternummer laufen, reicht die Übertragung der Beraternummer an den neuen Berater aus. Die Datenbestände werden dann nicht umgespeichert, sondern nur die Zuordnung und damit die Zugriffsrechte auf die Beraternummer.
(Betrifft in der Regel nicht die Bestände von Steuerprogrammen)
Entsprechend verliert der abgebende Berater mit Abgabe der Unterberaternummer Zugriff auf DUO und damit den Zugriff auf die Belege. (Falls noch der JA erstellt werden soll, ist das unangenehm)
Die mandantengenutzten Zugangsmedien, die an der Beraternummer des Mandanten hängen, gehen mit und können zukünftig vom neuen Berater administriert werden.
Zur zweiten Frage:
DUO sollte grundsätzlich im Rahmen des mitgliedsgebundenen Mandatsgeschäfts geführt werden. Dann entscheidet der Mandant darüber, ob DUO gekündigt wird oder nicht. Die Kanzlei hat damit nichts zu tun.
Im Detail: Allein die Kündigung von DUO hat keine Auswirkung auf den Bestand von "Belege online". Allerdings verliert der Mandant den Zugriff darauf. Die Kanzlei kann weiterhin auf diesen Bestand zugreifen, solange dieser nicht auch gelöscht wird. Ist DUO allerdings das rechtliche Belegarchiv des Mandanten, ist diese Vorgehensweise nicht zu empfehlen.
Guten Morgen,
Duo wird zusammen mit Fibu übertragen.
In diesem Falle wird "umgehängt" und nicht Kopiert, wie die Rewe-Daten.
Heisst nach der Übertragung haben Sie keinen Zugriff mehr auf die digitalen Belege.
Wenn Sie Duo beim Mandat kündigen, müsste der Zugriff beim Mandat wegfallen. Wir deaktivieren aber immer zusätzlich den Zugriff über die Rechteverwaltung.
Die Belege bleiben erhalten, da diese in Belege online sind und über einen separaten Löschauftrag gelöscht werden müssten.
DATEV Unternehmen online: Mandantendaten zwischen 2 Mitgliedschaften übertragen - DATEV Hilfe-Center
hier gibt es auch einen Hilfebot, der Ihnen vielleicht noch konkreter Antworten geben kann?
Viele Grüße
@anderl schrieb:Guten Morgen,
Duo wird zusammen mit Fibu übertragen.
Hinweis: Das ist nicht immer korrekt!
DUO wird nur dann mit übertragen, wenn man den Übertrag per Logistikauftrag bei der DATEV einreicht.
Wenn man das selbst über die Serviceanwendungen innerhalb der eigenen Mitgliedschaft anstößt, wird DUO NICHT automatisch mit FiBu übertragen! Es ist eine eigene Leistung im RZ und muss aktiv mit angestoßen werden:
Mandantendaten übertragen im DATEV-Rechenzentrum - Abhängigkeiten
Siehe Punkt 3.1.
Super vielen Dank für die ausführliche Antwort, das hilft uns schonmal extrem weiter!
Wie Sie geschrieben haben ist der Übertrag nicht von Vorteil wenn wir noch den Jahresabschluss erstellen müssen.
Gibt es eine andere Möglichkeit dem neuen Berater alles zur Verfügung zu stellen und trotzdem den zugriff zu behalten?
Hallo @NicoleMuM
das hier müsste helfen
Offboarding von Mandanten - Anleitung zum korrekten Mandantenübertrag - DATEV Hilfe-Center
Punkt 8